„Wirklich schlecht verdient wird in der Pflege“, mit dieser Aussage wies Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zum Protesttag im Juni die Honorarforderungen der Apotheken zurück. Doch eine aktuelle Analyse des GKV-Spitzenverbands zeigt: Niedriger als in Pflegeeinrichtungen liegen die Löhne offenbar doch in der Offizin. Und zwar deutlich.
Die Gesundheitsberufe in Gehaltsfragen zu vergleichen und so gegeneinander auszuspielen, gehört sich nicht. Dennoch hat Lauterbach jetzt schon zweimal die Forderungen und Proteste der Apothekenteams mit der Aussage gekontert, dass sie im Vergleich zu Pflegekräften deutlich besser verdienten.
Doch wie der GKV-Spitzenverband mitteilt, erhalten Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen künftig durchschnittlich mindestens 20,77 Euro pro Stunde. Damit sind Kräfte in jeglichen Pflegeeinrichtungen gemeint, die nach SGB XI, also tariflich oder nach Entlohnungsniveau, bezahlt werden. Seit diesem Mittwoch gelten entsprechende neue Richtwerte für die Bezahlung. Es handele sich das zweite Jahr in Folge um einen Anstieg um etwa 2 Prozent.
Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung haben demnach zukünftig Anspruch auf im Schnitt mindestens 17,53 Euro pro Stunde, 3 Prozent mehr als 2022. Hilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung erhalten 19,53 Euro (+ 2,5 Prozent). Und Pflegefachkräfte müssen mit mindestens 23,75 Euro pro Stunde entlohnt werden (+ 1,6 Prozent). Hinzu kommen Nacht- sowie Sonntags- und Feiertagszuschläge von 20, 26 und 35 Prozent. Für Nachtschichten an Feiertagen gibt es sogar 135 Prozent extra.
Ein Blick auf die aktuelle Tariftabelle der Apotheken zeigt: PTA, PKA und Pharmazieingenieure liegen durchweg unter dem Stundenlohn der Pflegefachkräfte, selbst Approbierte verdienen bis zum 5. Berufsjahr weniger. Und PTA kommen selbst ab dem 15. Berufsjahr nur an das Niveau der Pflegehilfskräfte heran, PKA erreichen auch dieses Gehalt nicht. Zwar wird in vielen Apotheken über Tarif gezahlt, doch insbesondere bei qualifizierten Pflegeberufen liegt das Einkommen auch dann noch deutlich darüber.
Hintergrund für die GKV-Statistik ist eine seit September 2022 geltende gesetzliche Regelung, nach der nur noch Einrichtungen mit der Pflegeversicherung abrechnen dürfen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen oder sich bei der Bezahlung am üblichen Niveau im jeweiligen Bundesland orientieren. Ein entsprechendes Durchschnittslohnniveau wird auf Basis der in den Regionen vereinbarten Tarifverträge errechnet und veröffentlicht. Nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen – sogenannte Durchschnittsanwender – hätten nun zwei Monate Zeit, die Höhe ihrer Vergütungen entsprechend anzupassen, hieß es vom GKV-Spitzenverband. Die Regelung zur besseren Bezahlung soll einem Arbeitskräftemangel in der Pflege entgegenwirken.
Der durchschnittliche Lohn in den Bundesländern unterscheidet sich. So liegt das „regional übliche Entlohnungsniveau“, wie es bezeichnet wird, in der Pflege zwischen 19,58 Euro pro Stunde in Mecklenburg-Vorpommern und 21,30 Euro in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.
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