GKV-Finanzierungsgesetz

GKV-FinG passiert Ausschuss

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Nach dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) hat nun auch das GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) den Gesundheitsausschuss des Bundestags passiert. Ab Januar werden die Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer damit auf 15,5 Prozent steigen. Der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3 Prozent eingefroren. Die Regierungskoalition will mit dem Gesetz die zu erwartenden Defizite der Krankenkassen von etwa neun Milliarden Euro ausgleichen. Das soll am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.

Mit der Öffnung der Zusatzbeiträge ist zudem geplant, die Finanzierung der Kassen auf einkommensunabhängige Beiträge langfristig umzustellen. Vertreter der Regierung sagten, sie erhofften sich dadurch einen „Wettbewerb um günstige Verwaltung und gute Versorgung“. Für Geringverdiener sieht das Gesetz einen Sozialausgleich vor, der gezahlt wird, wenn der erhobene Zusatzbeitrag mehr als 2 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens beträgt. Der soziale Ausgleich findet über das Steuersystem statt.

Die Opposition kritisiert die Gesundheitsreform. Sie sei „keine Strukturreform“, kritisierten die Sozialdemokraten. Durch die Anhebung der Arbeitnehmerbeiträge einerseits und die Einfrierung der Arbeitgeberanteile andererseits sei die Belastung unausgewogen. Auch die Ausweitung der Kostenrückerstattung im GKV-System wurde von der SPD kritisiert.

Für die Versicherten sei dies „mühsam“ und berge die Gefahr, dass sie „auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben“, monierte ein Vertreter der SPD-Fraktion. Zudem könnten Patienten, die in Vorkasse gehen, beispielsweise bei der Terminvergabe bevorzugt werden. Die SPD-Fraktion hatte am 26. Oktober noch versucht, mit einem Änderungsantrag die Vorkasseregelung zu verhindern. Der Antrag wurde in der heutigen Sitzung jedoch mehrheitlich abgelehnt. Die Fraktionen Der Linken und der Grünen schlossen sich der Kritik an.

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