Selbstzahler: 2,15 Milliarden Euro Schulden dpa/APOTHEKE ADHOC, 03.04.2013 11:30 Uhr
Säumige Beitragszahler schulden den Krankenkassen immer mehr Geld. Binnen eines Jahres wuchsen die Rückstände um 620 Millionen beziehungsweise 21 Prozent auf 2,15 Milliarden Euro Anfang 2013 an. Das zeigt eine Übersicht des GKV-Spitzenverbands. Nun soll ein Gesetz kommen, damit zumindest keine besonders hohen Zinsen mehr anfallen.
Die aktuellen Forderungen der Kassen stiegen auf gut 870 Millionen Euro. Weitere Forderungen in Höhe von 1,27 Milliarden Euro entfallen auf Beitragsforderungen, die befristet niedergeschlagen wurden, die die Kassen also vorübergehend nicht weiterverfolgen. Bei diesen Zahlen handelt es sich um Rückstände von Selbstzahlern, also im Wesentlichen von freiwillig Versicherten, deren Beiträge nicht automatisch über die Arbeitgeber gezahlt werden.
Bei den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen, die die Arbeitgeber abführen, wuchsen die Gesamtrückstände um 1 Prozent auf 7,06 Milliarden Euro. Davon entfallen 5,52 Milliarden Euro auf befristet niedergeschlagene Rückstände.
Als Ursache sieht der GKV-Spitzenverband Zahlungsschwierigkeiten der Unternehmen aufgrund der Finanzkrise, Insolvenzen oder Nachforderungen aus Betriebsprüfungen. Im Gegensatz zu den Kassenbeiträgen sind die Beitragsrückstände für die gesamte Sozialversicherung mittelfristig betrachtet auf einem gleichbleibenden Niveau.
Ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) gegen das Problem der Beitragsschulden soll in der kommenden Woche das Bundeskabinett passieren. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung sei abgeschlossen, bestätigte eine Sprecherin. Die Gesetzespläne waren bereits vor einigen Wochen bekannt geworden.
Im Kern zielt das geplante Gesetz darauf ab, dass der derzeit geltende Säumniszuschlag von 5 Prozent im Monat drastisch gesenkt wird. Die Zinsen sollen für säumige gesetzlich Versicherte künftig 1 Prozent pro Monat betragen.Auch für Privatversicherte sieht die Koalition neue Regeln vor. Säumige Zahler sollen in einen Notlagentarif überführt werden. Die Versicherung soll dann nur noch die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft abdecken.
Das Problem der Nichtzahler wuchs seit 2007, als die Versicherungspflicht eingeführt wurde. Vor allem kleine Selbstständige können die Beiträge hunderttausendfach nicht zahlen.