Rabattverträge werden lukrativer APOTHEKE ADHOC, 05.09.2016 15:24 Uhr
Die Finanzlage der Krankenkassen hat sich im ersten Halbjahr 2016 wieder verbessert. Bis Ende Juni erzielten die Kassen einen Überschuss von 600 Millionen Euro, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mitteilte. Die Finanzreserven der Krankenkassen liegen damit den Angaben zufolge bei 15,1 Milliarden Euro.
Einnahmen in Höhe von rund 112,6 Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen Ausgaben von rund 111 Milliarden Euro gegenüber. Dabei verzeichneten sämtliche Kassenarten ein positives Ergebnis. Im ersten Halbjahr 2015 hatten die Krankenkassen noch ein Defizit von 491 Millionen Euro ausgewiesen.
Vor allem bei den Arzneimittelausgaben ist ein Abwärtstrend zu beobachten. Nach Zuwächsen von 9,4 Prozent in 2014 und rund 4 Prozent in 2015 sind diese nur noch um 3 Prozent im ersten Halbjahr gestiegen. Zu berücksichtigen sind dabei laut BMG die Ausgaben für Hepatitis C-Medikamente, die im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um knapp 300 Millionen Euro niedriger ausfielen. Die Einsparungen aus Rabattverträgen stiegen um etwa 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf rund 1,81 Milliarden Euro.
Die Ausgabenentwicklung hat sich laut BMG „deutlich abgeflacht“. Je Versicherten gab es einen Anstieg von 3,2 Prozent. Dies ist nach Ministeriumsangaben der niedrigste Anstieg seit 2012 und liegt deutlich unterhalb des Ausgabenzuwachses, den der Schätzerkreis im Oktober vergangenen Jahres für das Gesamtjahr 2016 prognostiziert hatte.
Der Gesundheitsfonds, der die Beitragsgelder einsammelt und an die Kassen verteilt, verzeichnete im ersten Halbjahr 2016 ein Defizit von 3,3 Milliarden Euro – nach einem Minus von rund 3,9 Milliarden Euro im Vorjahreszeitraum. Das Gesundheitsministerium sprach von einem „saisonüblichen“ Defizit, aus dem keine Rückschlüsse für den weiteren Jahresverlauf gezogen werden könnten.
Die Entwicklung des ersten Halbjahres biete auf Basis der bei den Krankenkassen und dem Gesundheitsfonds vorhandenen Finanzreserven „eine solide Ausgangsbasis“ für die Finanzentwicklung der Kassen in diesem Jahr sowie in den Folgejahren, hieß es weiter. Mitte Oktober werde es eine Prognose zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung für 2017 geben. Auf dieser Grundlage werde bis zum 1. November der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2017 festgelegt.
Die Ersatzkassen verzeichneten einen Überschuss von rund 316 Millionen Euro, die AOKen von 125 Millionen Euro, die BKKen von 40 Millionen Euro, die IKKen von 21 Millionen Euro, die Knappschaft-Bahn-See von 84 Millionen Euro und die landwirtschaftliche Krankenversicherung von 12 Millionen Euro.
Allerdings sind laut BMG insgesamt Verpflichtungen von rund 415 Millionen Euro im Rahmen des Risikostrukturausgleichs und des Einkommensausgleichs ausgewiesen worden, ohne dass entsprechende Forderungen anderer Krankenkassen diese zum Ausgleich bringen konnten. „Ohne diesen Sondereffekt, der auf das Vorsichtsprinzip bei der Buchführung zurückzuführen ist und insbesondere aus den derzeitigen stärkeren Versichertenbewegungen resultiert, würde der genannte Gesamtüberschuss bei rund einer Milliarde Euro liegen“, so das BMG.
Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben rund 3,7 Prozent, für die ambulante psychotherapeutische Versorgung um 14,3 Prozent und für Hochschulambulanzen um 31,5 Prozent. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung betrug der Anstieg je Versicherten 2,6 Prozent. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen um 2,4 Prozent.
Beim Krankengeld sind nach mehreren Jahren mit hohen zum Teil zweistelligen Zuwächsen und einer erstmaligen Abflachung in 2015 die Ausgaben mit einer Veränderungsrate von rund 3,6 Prozent je Versicherten vergleichsweise moderat gestiegen. Bei den Ausgaben für Präventionsleistungen verzeichneten die Kassen einen Zuwachs von rund 157 auf rund 224 Millionen Euro (rund 42 Prozent).
Die Netto-Verwaltungskosten der Kassen sind mit 4,5 Prozent stärker gestiegen als die Leistungsausgaben. Dass ist laut BMG darauf zurückzuführen, dass viele Krankenkassen deutliche stärkere Rücklagen für die Altersversorgung ihrer Beschäftigten gebildet haben als in den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres. „Grundsätzlich bleiben die Krankenkassen im Bereich der Verwaltungskosten gefordert, sparsam mit den Beitragsmitteln der Versicherten umzugehen“, so das BMG.