Heute befasst sich das Kabinett mit dem neuen Entwurf des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG). Der GKV-Spitzenverband befürchtet, dass dabei „alles auf eine Karte gesetzt“ wird: Die vorgesehenen Maßnahmen bedeuten demnach nur „mehr Geld für die Pharmaindustrie“, so Vorständin Stefanie Stoff-Ahnis.
„Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Pharmaunternehmen die Versorgung mit unterschiedlichen Arzneimitteln bisher nicht aus eigener Kraft zuverlässig sicherstellen können“, so Stoff-Ahnis, „Lieferengpässe waren die Folge.“ Es sei daher gut, dass die Politik die Probleme bei Lieferengpässen angehe. „Die über 73 Millionen Versicherten in Deutschland müssen sich auf eine gute und sichere Versorgung mit Arzneimitteln verlassen können“, so Stoff-Ahnis weiter.
Für den GKV-Spitzenverband stehe an erster Stelle, dass „mit den geplanten gesetzlichen Änderungen auch tatsächlich eine gesicherte Verbesserung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln einhergeht“. Man sei allerdings skeptisch, ob dieses Ziel mit den vorgesehenen Maßnahmen erreicht werden kann, die Bundesregierung setze alles auf eine Karte: „Mehr Geld für die Pharmaindustrie“, so die Vorständin. „Aber mehr Geld schafft nicht zwangsläufig mehr Liefersicherheit. Liefer- und Versorgungsprobleme bei Arzneimitteln haben vielfältige, meist globale Ursachen. Hier wird es keine Lösung sein, einseitig die Versichertengemeinschaft in Deutschland zu belasten oder Arzneimittel aus europäischen Nachbarländern abzuziehen“, sagt Stoff-Ahnis.
Deutschland sei, als im globalen Maßstab relativ kleines Land, der viertgrößte Pharmamarkt der Welt – finanziert vor allem von den Beitragszahler:innen der Kassen. „Die bewährten Instrumente Rabattverträge und Festbeträge schützen die Beitragszahlenden jedes Jahr vor zusätzlichen Kosten in Milliardenhöhe“, betont Stoff-Ahnis. Zusätzlich verhindere das Preismoratorium „ungebremste Preisanstiege“. „Wenn diese funktionierenden Mechanismen einfach ausgehebelt werden, belasten wir die Portemonnaies der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zusätzlich, ohne eine wirkliche Verbesserung der Versorgung.“
Für eine nachhaltige Verfügbarkeit von Arzneimitteln bedarf es aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes drei wesentlicher Punkte: Die Informations- und Datenlage müsse verbessert werden, so Stoff-Ahnis, „beispielsweise in Form einer tagesaktuellen, automatisierten Datenbasis zur Verfügbarkeit von Arzneimitteln“, außerdem sollten „weitergehende Bevorratungspflichten auf allen Handelsstufen“ gelten, in die nicht nur krankenhausversorgende Apotheken, sondern auch der pharmazeutische Großhandel einbezogen werde. Die Produktion und Lieferketten in versorgungskritischen Bereichen müsse eine „nachhaltige Diversifizierung“ erfahren, „so soll beispielsweise vermieden werden, dass durch den Ausfall einer einzigen Fabrik irgendwo auf der Welt die Arzneimittelversorgung in Deutschland gefährdet wird“, so die Vorständin.
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