GKV-Beiträge

Kassen regeln Schuldenschnitt APOTHEKE ADHOC, 18.09.2013 11:36 Uhr

Amnestie: Unversicherte können bis zum Jahresende ohne Nachzahlungen zu ihrer Kasse zurückkehren. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die Regierung will Nichtversicherten die Rückkehr in die Krankenkasse erleichtern. Daher ist zum 1. August das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ in Kraft getreten. Der GKV-Spitzenverband war mit der konkreten Umsetzung beauftragt. Das von den Kassen erarbeitete Modell wurde Anfang der Woche vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) genehmigt. Aktuell Unversicherte müssen sich bis zum Jahresende bei ihrer alten Kasse melden.

Personen, die derzeit trotz Versicherungspflicht keine Krankenversicherung haben, können sich bis zum 31. Dezember bei ihrer Krankenkasse melden. Ihnen werden alte Beitragsansprüche der Kasse vollständig erlassen.

Außerdem wird Versicherten mit Beitragsschulden der Säumniszuschlag von 5 Prozent monatlich auf 1 Prozent gesenkt. Die Regelung gilt auch rückwirkend. Eine Erstattung bereits geleisteter Zahlungen gebe es allerdings grundsätzlich nicht, teilten BMG und GKV-Spitzenverband mit.

Die Kassen raten allen Betroffenen dazu, sich möglichst rasch bei ihrer Krankenkasse zu melden. Zuständig ist demnach jeweils die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestanden hat.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ist zufrieden: „Ich möchte, dass jeder eine Krankenversicherung hat. Die Verfahrensgrundsätze des GKV-Spitzenverbandes schaffen jetzt die notwendige Grundlage dafür, dass die gesetzlichen Krankenkassen das Verfahren einheitlich und zügig in die praktische Anwendung bringen können.“