GKV: Apotheker sollen Digitalisierung mit bezahlen APOTHEKE ADHOC, 30.08.2018 18:11 Uhr
Der GKV-Spitzenverband wünscht sich, dass bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens der Patient im Mittelpunkt steht. Dessen Daten müssten sicher und stets unter seiner Herrschaft sein, heißt es in einer Erklärung der Verwaltungsrates. Außerdem sollen Apotheker und Ärzte an der Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) beteiligt werden. Dafür möchten die Kassen aber bei der Gematik mehr zu sagen haben.
Die Digitalisierung betreffe alle Teile der Gesellschaft und liege ergo nicht in der alleinigen Finanzierungsverantwortung der GKV. Deshalb komme allen TI-Teilnehmenden – „Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken usw. und deren Anwendungen“ – eine „grundsätzliche Investitionsverantwortung“ zu, so der GKV-Spitzenverband.
Der Kassenverband moniert außerdem einen „Konstruktionsfehler“ bei der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik): Die Digitalisierung sei deswegen so verzögert im Gesundheitssystem, weil die Kassen die Entwicklung alleine bezahlen müssten, es aber auf der anderen Seite eine „aufgeteilte Entscheidungsverantwortung“ gebe. Um weitere Blockaden zu vermeiden, sei die Gestaltungsverantwortung der Krankenkassen zu erweitern. Mit anderen Worten: Wer zahlt, soll auch das Sagen haben.
Das bedeutet für die Kassen auch, dass Gematik selbst die Voraussetzungen für den Aufbau der TI zu schaffen hat, samt Zulassung, Betriebsverantwortung und Festlegung der technischen Standards. Die Festlegung fachlich-medizinischer Inhalte und die Ausgestaltung von Anwendungen seien dagegen nicht Aufgabe der Gematik.
Die Arbeitsteilung stellt man sich beim GKV-Spitzenverband so vor: Die Gematik kümmert sich um Interoperabilität und Datenschutz, die Kassen verantworten die Vorgaben für die Anwendungen der Versicherten. Ein Ziel des Verbands ist die Harmonisierung der elektronischen Patientenakte. Dabei sieht man beim Verband die Herausforderung, dem Versicherten den Zugang zu den Daten leicht zu gestalten, ohne mit einer einheitlichen Struktur die Individualität zu ersticken.
Die Kassen sollen nämlich die Möglichkeit haben, „über die grundlegenden Anforderungen hin- aus zusätzliche Funktionalitäten in ihren Akten anzubieten“. Dieser Gestaltungsspielraum ist aus Sicht des GKV-Spitzenverband für einen Innovationswettbewerb so zentral, dass man sich eine gesetzliche Festschreibung wünscht.
Die Gematik müsse die Anforderungen bei allen medizinischen Anwendungen so spezifizieren, dass die Versicherten beim Wechsel eines Anbieters keinen Verlust ihrer Daten erleiden, fordert der Kassenverband ferner. Die Anbieter müssten verpflichtet werden, den Wechsel über eine Standardschnittstelle ohne Aufwand für den Versicherten zu gewährleisten.
Überhaupt müsse bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens bei sämtlichen Anwendungen der Patient Souverän seiner Daten bleiben, so eine Kernfordernung: Wer zu welchem Zeitpunkt auf die Daten zugreifen, wer sie ergänzen darf und wem sie sie zur Verfügung gestellt werden. „Dies muss auch im Rahmen einer fortschreiten- den Digitalisierung einfach und beherrschbar für alle Versicherten anwendbar sein.“ Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) werde die Einwilligung der Versicherten in die Nutzung medizinischer Anwendungen zum Glück vereinfacht.