GKV-Leistungskatalog

Ginkgo nur hochdosiert auf Rezept

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will die Verordnungsfähigkeit von Präparaten mit Ginkgo biloba weiter einschränken. Bislang steht der Extrakt von Ginkgo-Blättern auf der sogenannten OTC-Übersicht und zählt damit zu den wenigen verschreibungsfreien Arzneimitteln, die in bestimmten Indikationen zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden dürfen.

Ginkgo dürfen Ärzte nur zur Behandlung der Demenz verordnen. Während bislang alle Dosierungen verschrieben werden konnten, sollen künftig nur noch die 240 Milligramm erstattungsfähig sein. Dies geht aus dem nun vom G-BA eingeleiteten Stellungnahmeverfahren hervor.

Die Ergänzung geht auf eine Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zurück. Die Wissenschaftler hatten nur für die hohe Dosierung Belege und Hinweise auf einen Nutzen für verschiedene Therapieziele gefunden. Für niedrigere Dosierungen konnte jedoch keine abschließende Aussage über den Nutzen getroffen werden.

Die betroffenen Verbände können sich bis 3. Januar zur der geplanten Änderung äußern.

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