Das heute im Kabinett beschlossene Gesundes-Herz-Gesetz (Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit, GHG) war eines der großen Anliegen von Karl Lauterbach (SPD). Während die Ärzt:innen begrüßen, dass sich der Kabinettsentwurf doch noch einmal vom ursprünglich kritisierten Referentenentwurf unterscheidet, sind die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin unzufrieden mit dem Gesetzesvorhaben.
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes lehnt das GHG in seiner aktuellen Form ab. Die Regierung verabschiede sich damit vom Leitgedanken der Prävention. Dass die Check-ups und voraussichtlich vermehrt verschriebenen Arzneimittel auch wirken, müsse im Interesse der Beitragszahlenden auch künftig wissenschaftlich nachgewiesen werden. Außerdem sehen die Kassen die über Jahre mit Beitragsgeldern aufgebauten Präventionsstrukturen gefährdet.
Zudem müsse ausgeschlossen werden, dass die Umsetzung den Grundsätzen der GKV widerspricht. So hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Aufgabe, Gesundheitsleistungen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu bewerten und zu entscheiden, welche Leistungen in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden. Diese Grundsätze dürften nicht infrage gestellt werden.
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), sieht ebenfalls wenig Vorteile im GHG: „Auch wenn die Koalition die Kritik von Krankenkassen und großen Teilen der Gesundheitsszene am GHG nun teilweise aufgenommen hat, halten wir das Gesetz für überflüssig.“ Dass die Bestimmungen zu den Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, zu den Check-ups bei Erwachsenen und zu den Verschreibungen von Statinen nun wieder dem G-BA zugewiesen werden, sei nicht zielführend, da der Gestaltungsrahmen für den G-BA eng begrenzt bleibe.
Früherkennungsuntersuchungen würden zudem undifferenziert aufgebläht, statt dass eine zielgerichtete Auswahl derjenigen vorgenommen werde, die profitieren könnten. Das GHG verfolge einen nicht zeitgemäßen Präventionsansatz und setze auf Zweckentfremdung von den Mitteln für Arzneimittel, so der vdek.
„Wenn die Bundesregierung im einleitenden Satz zum Gesetzentwurf feststellt, dass in Deutschland die Gesundheitsausgaben pro Kopf um ein Fünftel höher liegen als im EU-Durchschnitt, die Lebenserwartung aber deutlich geringer ist, sollte Schluss sein mit einer Politik nach dem Motto ,viel hilft viel‘. Medizinische Ressourcen und Finanzmittel der Versicherten und Arbeitgeber müssen sachgerecht eingesetzt werden“, so Elsner.
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