Datenschützer: Schutzrechte für Patienten APOTHEKE ADHOC, 02.10.2013 15:11 Uhr
Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern machen sich Sorgen, dass die Rechte der Patienten auf Privatsphäre im Gesundheitswesen auf der Strecke bleiben. Zum Abschluss ihrer Herbstkonferenz in Bremen fordern sie die Politik auf, bei der künftigen Ausgestaltung des Gesundheitsbereichs die Schutzrechte für die Privat- und Intimsphäre nachhaltig zu stärken und für Transparenz zu sorgen.
Sozial- und Gesundheitsdaten gehörten zu den intimsten Informationen über einen Menschen und seien deshalb auf einen besonders hohen Schutz angewiesen, heißt es in dem Beschluss der Datenschützer. „Gerade sie sind jedoch auch insbesondere für Leistungserbringer und Sozialversicherungsträger von hohem wirtschaftlichem Wert.“ Durch die zunehmende Digitalisierung eröffneten sich vielfältige Erkenntnismöglichkeiten durch die Auswertung der anfallenden persönlichen Daten.
„Vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Wettbewerbs der Beteiligten im Sozial- und Gesundheitswesen geraten die Rechte der Patientinnen und Patienten und Versicherten immer stärker unter Druck“, so die Datenschützer. So fragten die Krankenkassen ihre Versicherten „über das erforderliche Maß hinaus“ über ihren Gesundheitszustand aus; gesetzlich vorgesehene Verfahren würden dabei umgangen.Auch durch die Einbindung des Internets und die Einschaltung von informationstechnischen Dienstleistern werde die Gefahr von „gläsernen Patientinnen und Patienten oder Versicherten“ weiter verstärkt.
Die Datenschützer appellieren daher an die Regierungen und Parlamente des Bundes und der Länder, bei der Nutzung neuer technischer Möglichkeiten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als unverzichtbares Grundrecht von vornherein zu berücksichtigen. Die Entwicklung datenschutzfreundlicher Technologien wie Anonymisierungs-, Pseudonymisierungs- und Verschlüsselungsverfahren solle gefördert werden.Die Telematikinfrastruktur müsse so realisiert werden, dass eine vertrauliche und zuverlässige Kommunikation zwischen den Beteiligten möglich sei. Da zunehmend technische Dienstleister eingeschaltet würden, „müssen angemessene datenschutzgerechte gesetzliche Regelungen verabschiedet werden“, fordern die Datenschützer.