Bundesverfassungsgericht

Gesundheitsreform vor Gericht

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Das Bundesverfassungsgericht überprüft derzeit Teile der Gesundheitsreform. Aus Sicht der privaten Krankenversicherungen (PKV) verletzen die neuen Regelungen - darunter der Basistarif für Privatversicherte - die Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie der Unternehmen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) verteidigte die Reform als verfassungsgemäß. Ein Urteil wird erst im Frühjahr erwartet.

In der Verhandlung geht es um die Verfassungsbeschwerden der fünf privaten Krankenversicherungen Axa, Debeka, Süddeutsche, Allianz und Victoria sowie von drei Privatversicherten. Insgesamt geklagt haben 29 Unternehmen - fast die gesamte Branche - sowie zehn betroffene Versicherte. Sie wenden sich unter anderem gegen den Basistarif, die Übertragbarkeit von Altersrückstellungen, die neuen Wahltarife für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sowie höhere Hürden für den Wechsel zur PKV.

Aus Sicht von Gesundheitsministerin Schmidt waren Eingriffe in das Geschäft der Privatversicherungen notwendig, um das System der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Durch eine „systematische Wettbewerbsverzerrung“ - junge Gesunde gehen in die PKV, alte Kranke müssen von der GKV finanziert werden - hätten die Kassen 700 bis 900 Millionen Euro jährlich eingebüßt. Der Basistarif repariere gewisse Ungleichheiten, fortan müssten sich die PKV stärker auch um ältere Menschen kümmern.

Die vom Gericht geladenen Experten konnten die Negativ-Szenarien der PKV nicht bestätigen. Der Basistarif sei relativ teuer, weshalb ein Wechsel in großem Umfang nicht zu erwarten sei, sagte der „Wirtschaftsweise“ Bert Rürup. Auch bei der künftig möglichen Mitnahme von Altersrückstellungen beim Wechsel zur Konkurrenz „sehe ich kein großes Problem“, sagte Rürup. „Ob das einen substanziellen und weitreichenden Eingriff in das Geschäftsmodell der PKV bedeutet, daran habe ich meine Zweifel.“

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