Das E-Health-Gesetz stand im Mittelpunkt der Konferenz der Gesundheitsminister der Länder. Diese fordern vom Bund eine Beteiligung am Aufbau der Telematikinstrastuktur. Eine Arbeitsgruppe soll bis zur nächsten Gesundheitsministerkonferenz (GMK) eine Strategie erarbeiten, wie Telemedizinanwendungen in die Regelversorgung gebracht und finanziert werden können. Die Apotheker sollen nach dem Willen von Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) einbezogen werden. „Das ist besonders in einem Flächenland wie Niedersachsen wichtig“, sagte Rundt in Bad Dürkheim.
Rundt nennt die Apotheker in einem Atemzug mit Ärzten, Pflegern und Krankenhäusern und will sicherstellen, dass sie bei der Erstellung der Medikationspläne berücksichtigt werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte dies jüngst in Aussicht gestellt – allerdings erst, wenn die Telematikinfrastruktur steht. Zur Vergütung hatte er sich gar nicht geäußert.
Die Apotheker sind darüber ungehalten und fordern Nachbesserungen. Sie wollen schon jetzt wie die Ärzte Medikationspläne erstellen können und fordern dafür ebenfalls eine Vergütung. Die Regierung verweist hingegen auf die Verhandlungen im Rahmen der Selbstverwaltung der Heilberufler.
„Es ist uns wichtig, dass die Länder an dem Prozess teilhaben“, sagte GMK-Gastgeberin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD). Die Telemedizin biete Patienten in Flächenländern wie Rheinland-Pfalz einen wertvollen Beitrag zur Verkürzung von Wegen und zur Verringerung von Arztterminen oder ein langes Wohnen im eigenen Zuhause durch technische Unterstützung. „Wir dürfen den Anschluss an die internationale Entwicklung und die Chancen, die eine technikunterstützte Versorgung birgt, nicht verpassen“, so die GMK-Vorsitzende weiter.
Die „Bund-Länder-Arbeitsgruppe Telematik im Gesundheitswesen“ soll sich bis zur nächsten Konferenz unter anderem mit den Fragen befassen, wie Anwendungen der Telemedizin systematisch in die Regelversorgung gebracht und dauerhaft finanziert werden können und welche Mindestanforderungen an den Nutzennachweis der Anwendungen gestellt werden müssen.
Nach Ansicht von Rundt kann die Telemedizin die flächendeckende wohnortnahe Versorgung unterstützen und vor allem im ländlichen Raum qualitativ hochwertige Leistungen im Gesundheitsbereich schnell erreichbar machen.
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