Gesundheitsministerkonferenz

BSG-Urteil gefährdet Zyto-Apotheken

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Berlin -

Die Gesundheitsminister der Länder haben sich auf ihrer Tagung für ein Verbot von Ausschreibungen über Zytostatika-Rezepturen ausgesprochen. Sie fordern die Bundesregierung auf, mögliche Risiken zu prüfen und andere Einsparmaßnahmen ins Auge zu fassen.

Laut Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) aus dem vergangenen November „erhebliche Auswirkungen auf die ambulante Versorgung der Versicherten mit in Apotheken gemäß ärztlicher Verschreibung individuell hergestellter Zytostatika und steriler Arzneimittel“.

Die Exklusivverträge führten zwar kurzfristig zu Einsparungen. Zu befürchten sei aber, dass damit eine Zerschlagung bestehender Versorgungsstrukturen einhergehen könnte. „Da individuell hergestellten Zytostatika in der Regel kurzfristig zubereitet werden müssen, deren Haltbarkeit gering ist und in Notfallsituationen Eile geboten ist, ist der Erhalt einer flächendeckenden Versorgung erforderlich“, so die Minister.

Außerdem erforderten die europaweit harmonisierten Anforderungen an die Herstellung von Zytostatika und sterilen Arzneimitteln hohe Investitionen für Räume, Geräte und Personal. „Solche Investitionen tätigen Apotheken nur, wenn diese sich rechnen. Dazu sind verlässliche Versorgungsmöglichkeiten erforderlich.“

Die Gesundheitsminister und -senatoren bitten daher die Bundesregierung um eine „Überprüfung, ob solche Exklusivverträge die bewährte, flächendeckende, qualitativ hochwertige und zugleich flexible, zeit- und ortsnahe Versorgung mit individuellen Zytostatikazubereitungen gefährden“. Gegebenenfalls sollten zur Begrenzung der erheblichen Ausgabensteigerungen bei parenteralen Zubereitungen andere Instrumente als Exklusivverträge „gesetzlich geregelt“ werden. „Ziel muss sein, dass eine qualitätsgerechte und patientennahe ambulante Versorgung der Versicherten mit individuell hergestellten sterilen Arzneimitteln in der Fläche erhalten bleibt.“

Das BSG hatte entschieden, dass Patienten in diesem Bereich kein Recht auf freie Apothekenwahl haben. Entsprechend durfte die AOK Apotheken retaxieren, die ohne Vertrag ihre Patienten weiter mit Sterillösungen versorgt hatten. Die retaxierten Apotheker waren mit einer Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil in Karlsruhe gescheitert.

In der Folge schrieb die AOK im März die Versorgung mit Sterilrezepturen in fünf Bundesländern aus – Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein. Dem Vernehmen nach wurden jetzt die Zuschläge erteilt, die Verträge sollen im August starten. Auch die Knappschaft Bahn-See (KBS) schrieb in der Folge in Nordrhein-Westfalen aus. DAK und GWQ suchen Partner für das gesamte Bundesgebiet.

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