Das
„Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken“
hat den Bundestag passiert. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr
erklärte dazu: „Mit diesem Gesetz stellen wir die
Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nachhaltig sicher und das rund
um die Uhr.“
Insbesondere in bevölkerungsärmeren ländlichen Regionen gebe es naturgemäß weniger Apotheken. „Sie sind damit durch das häufigere Ableisten von Notdiensten besonders belastet“, so Bahr. Mit dem pauschalen Zuschuss werde man den individuell unterschiedlichen Belastungen der Apotheken durch den Notdienst gerecht.
„So sichern wir die Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln auch in ländlichen Regionen auf hohem Niveau“, so Bahr. Mit der Förderung des Apothekennotdienstes werde gezielt das im vergangenen Jahr in Kraft getretene GKV-Versorgungsstrukturgesetz in Hinblick auf die Arzneimittelversorgung ergänzt.
APOTHEKE ADHOC Debatte