Zum Pharmapaket der Großen Koalition gibt es am 12. Februar eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss. Da für das Gesetzgebungsverfahren nicht viel Zeit bleibt, hat der Ausschuss die Anhörung schon gestern bei seiner konstituierenden Sitzung beschlossen.
Union und SPD wollen das seit August 2009 bestehende Preismoratorium fortschreiben. Im Schnellverfahren war die Preissperre im Dezember über 2013 hinaus zunächst bis Ende März verlängert worden.
Ferner soll der Herstellerabschlag künftig 7 Prozent betragen und regelmäßig überprüft werden. Teil des Pharmapakets ist außerdem eine Begrenzung der Nutzenbewertung: Der Bestandsmarktaufruf für bereits zugelassene Arzneimittel soll nach dem Willen der Koalition beendet werden.
In den Bundestag ist das Gesetz schon eingebracht, der Ausschuss soll am 12. Februar diskutieren. In der kommenden Sitzungswoche Ende Januar wird es zunächst eine Regierungserklärung sowie grundsätzliche Aussprachen geben.
Die zur Anhörung geladenen Verbände und Einzelsachverständigen sollen außerdem genügend Zeit zur Vorbereitung haben. Die Regierungsfraktionen legen zunächst – vermutlich in der kommenden Woche – eine Einladungsliste vor. Diese wird dann von den Referenten aller Fraktionen sowie gegebenenfalls den Obleuten im Gesundheitsausschuss abgestimmt.
Neben den direkt Betroffenen wie Krankenkassen und Pharmahersteller können auch Experten geladen werden, die zum Beispiel eine Einschätzung über den geplanten Stopp beim Bestandsmarktaufruf abgeben können. Die Opposition hatte dieses Vorhaben der Koalition jedenfalls schon kritisiert.
Auch die Höhe des Herstellerabschlags dürfte von den Betroffenen noch diskutiert werden. Der Widerstand der Hersteller an einer Verlängerung des Preismoratoriums dürfte vergeblich sein – der kurzfristigen Verlängerung hatten alle Fraktionen zugestimmt.
Damit die Preissperre auch ab April noch gilt, muss das Gesetz spätestens am 14. März den Bundesrat passiert haben.
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