Streit um Corona-Maßnahmen

Gesundheitsausschuss: AfD gibt Vorgeschmack

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Berlin -

Die erste Sitzung des neuen Bundestags verlief in Teilen turbulent, was vor allem an den Einlassungen und Zwischenrufen der AfD zu den Corona-Maßnahmen lag. Das lässt erahnen, dass es auch im Gesundheitsausschuss einen anderen Geräuschpegel geben könnte, da der künftig von der AfD geleitet werden soll.

So geräuschlos, wie es bislang unter den Ampel-Parteien zuging, wird es im Gesundheitsausschuss auf keinen Fall. Dessen Vorsitz soll die AfD übernehmen, wie aus einer seit Montag kursierenden Liste hervorgeht. Dasselbe gilt für den Innenausschuss und den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Noch ist unklar, welche oder welcher Abgeordnete die Arbeit und die Sitzungen leiten wird; die bisherigen Gesundheitsexpert:innen der AfD wie Paul Viktor Podolay, Detlev Spangenberg und Professor Dr. Axel Gehrke sind nicht mehr im Bundestag vertreten.

Zumindest beim derzeit dominierenden Thema Corona stellt sich die AfD weiter quer. Im Bundestag keilte Fraktionschefin Alice Weidel gegen den neuen Kanzler Olaf Scholz (SPD) und die FDP, sprach von manipulierten Zahlen und widersprüchlichen Maßnahmen, von Wortbruch und Wahlbetrug.

Dr. Christina Baum, Zahnärztin aus Baden-Württemberg, legte noch einen obendrauf: Sie sprach von einer „Vergewaltigung des deutschen Volkes durch Impfzwang“ und kritisierte die „Vollstrecker und Mitläufer dieses Corona-Regimes“. Sie forderte die Ständige Impfkomission (Stiko) auf, die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes zu stoppen, „weil ich von den verblendeten Menschen dieses Hauses hier, von der verblendeten Mehrheit nichts mehr erwarte“. Selbst der Unrechtsstaat DDR habe ihr kein Berufsverbot auferlegt, als sie 1985 einen Ausreiseantrag stellte. „Sie tun das mit diesem Gesetz heute. Es tut mir leid für meine vielen lieben Patienten.“ Baum ist Neuling im Bundestag, zuvor war sie gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg.

Mitten in diese Gemengelage platzte eine Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde von elf AfD-Abgeordneten gegen die 2G-Regel in Berliner Hotels. Da sie nicht aus Berlin stammten und ungeimpft seien, würden sie von der Teilnahme der Wahl des Bundeskanzlers ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Sache nicht einmal an, denn einerseits fehlten Angaben zum Wohnort und ausführliche Begründungen – andererseits sei der normale Verfahrensweg nicht eingehalten worden. Einen Tipp gab es auch noch: Die Parlamentatier könnten ja zur Not in Brandenburg übernachten, wo es keine 2G-Pflicht gebe.

AfD-Abgeordnete scheitern mit Verfassungsbeschwerde

Am Rande der Bundestagssitzung zur Wahl des neuen Bundeskanzlers gab es gleich den nächsten Vorfall: In einem Interview mit Phoenix regte sich Weidel auf: „Sie können die Menschen so nicht zur Impfung zwingen. Das ist kontraproduktiv.“ Es gebe beispielsweise auch Bürger, die auf die Zulassung eines Totimpfstoffes warteten. Sie selbst lasse sich schließlich „auch nicht von irgendwelchen ahnungslosen Politikern sagen“, was sie in Bezug auf ihre eigene Gesundheit zu tun habe.

Weidel beklagte sich über das hartnäckige Nachfragen des Journalisten. Der gab zurück, er habe ihre Ausführungen zur Impfskepsis nicht überzeugend gefunden. Daraufhin sagte Weidel: „Und Ihre Fragen sind auch nicht überzeugend.“ Ihre Fraktionskollegen René Springer und Beatrix von Storch nahmen an der Sitzung nicht teil. Sie wurden nach eigenen Angaben beide positiv auf das Coronavirus getestet und befanden sich daher am Mittwoch in Quarantäne. Mehrere AfD-Abgeordnete verfolgten erneut die Sitzung von einer Tribüne aus, weil sie weder eine Impfung noch eine Genesung von Covid-19 nachweisen können oder wollen, noch bereit sind, sich testen zu lassen.

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