Gesundheitsausschuss

17. Mai: Letzter Aufschlag für Rx-Versandverbot

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Berlin -

Jetzt muss sich der Bundestag doch noch einmal mit dem Rx-Versandverbot befassen: Am 17. Mai hat der Gesundheitsausschuss zu einer Anhörung geladen – nicht zum Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), aber zum Rx-Versandverbot-Antrag der Linken. Damit dürfte drei Tage nach der wichtigen Landtagswahl in NRW die letzte Chance bestehen, den nach dem gescheiterten Koalitionsgipfel abgerissenen Gesprächsfaden zwischen Union und SPD zu diesem Thema vor der Bundestagswahl wieder aufzunehmen.

Ende vergangenen Jahres hatte die Linke noch vor Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) einen eigenen Antrag zum Rx-Versandverbot vorgelegt: „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der durch Änderung von § 43 Arzneimittelgesetz den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln verbietet“, forderte der von Kathrin Vogler (Linke) vorgelegte Antrag.

Beraten wird in dieser Anhörung auch der Antrag der Grünen für eine Reform des Apothekenhonorars: „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, ein Verbot des Versandhandels rezeptpflichtiger Arzneimittel nicht weiter zu verfolgen“, heißt es darin. Stattdessen soll die Bundesregierung „unverzüglich“ einen Gesetzentwurf vorlegen, der „in der Höhe begrenzte Apothekenabgabepreise von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ermöglicht“.

Die Anhörung ist nur auf 75 Minuten angesetzt. Geladen sind neben der ABDA natürlich auch der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) und der Europäische Verband der Versandapotheken (EAMSP), der GKV-Spitzenverband, der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), Großhandelsverband Phagro, der Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA) und die Bundesärztekammer (BÄK), außerdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und der Sozialverband Deutschland die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG SELBSTHILFE). Als Einzelsachverständige sind geladen: Professor Dr. Reinhard Busse, Professor Dr. Christian Koenig, Professor Dr. Uwe May und Professor Dr. Helge Sodan. Einladen durften die Grünen und Die Linke.

Die Grünen wollen ebenfalls auf das EuGH-Urteil reagieren, aber nicht mir einem Rx-Versandverbot. Patienten sollten nicht belastet und die mit dem Urteil des EuGH hervorgerufene Benachteiligung einheimischer Apotheken gegenüber ausländischen Versandapotheken müsse beendet werden. Die Grünen fordern ein flächendeckendes, regelmäßiges und transparentes Monitoring des Apothekenmarktes. Außerdem soll eine Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Arzneimittelversorgung einzuberufen werden.

Auf der Grundlage des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebenen Gutachtens zu Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung müsse das Honorierungs- und Preissystem der Apotheken langfristig weiterentwickelt und mittelfristig die Zuzahlung für Medikamente abgeschafft werden, fordern die Grünen.

Im Antrag der Linken heißt es: „Arzneimittel bergen Chancen und Risiken. Zu Recht werden an die Zulassung und die Erstattungsfähigkeit hohe Anforderungen gestellt.“ Doch die besten Studienergebnisse nützten nichts, wenn die Arzneimittel in der Praxis falsch eingesetzt würden. Durch fehlende Therapietreue würden nicht nur gesundheitliche Nachteile und Folgebehandlungen hervorgerufen. Durch Arbeitsausfall, ebenso wie durch Arbeit trotz Krankheit (Präsentismus) und Verrentung träten hohe indirekte Kosten für die Allgemeinheit auf. „Die Kosten wurden für Deutschland auf insgesamt 10 bis 20 Milliarden Euro jährlich geschätzt“, so der Antrag.

Zentrales Ziel zur Förderung der öffentlichen Gesundheit müsse daher die Adhärenz ein. Ein wichtiger Baustein dabei bilde die Abgabe der Arzneimittel durch die Apotheken. Im persönlichen Gespräch könnten Unklarheiten beseitigt, aber auch Unstimmigkeiten bei der Verordnung aufgedeckt werden. „Das persönliche Gespräch ist unerlässlich, um auf die individuellen Belange der Patientinnen und Patienten eingehen zu können“, so die Linke. Oft bestehe ein Vertrauensverhältnis, das notwendig sei, um überhaupt Gesprächsbereitschaft über sensible Belange der Therapie herstellen zu können.

Studien belegten die Effektivität „apothekerlicher Interventionen“, die dazu beitrügen, sowohl die Zahl der Krankenhauseinweisungen als auch Arzneimittelrisiken insgesamt zu reduzieren. „Apotheken können vor Ort im Rahmen eines Medikationsmanagements einen wesentlichen Beitrag zur Arzneimitteltherapie-Sicherheit (AMTS) leisten. Zur Notfallversorgung innerhalb und außerhalb der regulären Öffnungszeiten besteht kaum eine Alternative zu Präsenzapotheken“, so der Antrag.

Versandapotheken könnten diese Aufgaben von hohem Gemeinwohlbelang nicht oder nur unzureichend erfüllen. „Umso unverständlicher ist es, dass der Arzneimittelversand gerade für den ländlichen Raum zur Versorgungssicherung hervorgehoben wird. Denn dort ist die Apothekendichte gering und es wird versucht, mit häufigen Bereitschaftsdiensten, vielen Botengängen, dem Betreiben von Rezeptsammelstellen etc. die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Wer den Versandhandel zur Versorgungssicherung anführt, schwächt gerade hier die Strukturen vor Ort und hat den Anspruch an eine wohnortnahe und schnelle Versorgung rund um die Uhr offenbar aufgegeben“, so die Linke.

Die jetzt entstandene Ungleichbehandlung könne langfristig nicht akzeptiert werden. Die Aufhebung der Preisbindung halten die Linken für kein taugliches Mittel. Ein Preiskampf führe entgegen „marktgläubiger Annahmen“ weder zu einer Verbesserung der Qualität noch zu einer Stärkung von Apotheken in strukturschwachen Regionen. Im Gegenteil: „Die Einsparungen werden zulasten der Personalausstattung und damit der Beratung gehen“, so der Antrag. Gerade Menschen mit niedrigem Einkommen, die durchschnittlich kränker sind und höheren Beratungsbedarf haben, würden dann Apotheken mit mehr Rabatt und weniger Beratung wählen.

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