Inhaberin testet trotzdem

Gesundheitsamt verbietet Apotheke PoC-PCR-Test

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Berlin -

Seit fast einem Jahr besitzt Mona Farhang ein PoC-PCR-Testgerät. Das Gesundheitsamt untersagte ihr jedoch damals die Leistung. Nachdem die Bundesregierung für Apotheken seit Mitte Januar laut der Testverordnung (TestV) sogar eine Vergütung vorsieht, sah sich die Inhaberin der City Apotheke Ratingen gestärkt und bietet die Diagnostik wieder an. Doch die Behörde mauert.

Farhang investierte „ein kleines Vermögen“ in das PoC-PCR-Testgerät. Sie nutzt das Gerät Mic Magnetic Induction. „Die Maschine bearbeitet 48 Proben in der Stunde“, sagt die Apothekerin. Im Juni bot sie erstmals PoC-PCR-Tests an. Damals konnten Privatveranstaltungen nur mit einem negativen PCR-Nachweis besucht werden. Doch die Tests durfte sie im vergangenen Jahr nur kurz anbieten.

Etwa zehn Tage sei das Gerät in Betrieb gewesen. Pro Test verlangte Farhang 55 Euro. Nach einer Kontrolle des Gesundheitsamts wurde ihr die Dienstleistung jedoch untersagt. Apotheken dürften die Tests in Nordrhein-Westfalen nicht anbieten, habe es damals geheißen. Auch der Verweis auf andere Bundesländer, in denen Apotheken die Diagnostik anbieten, habe nicht gezählt. „Wir hatten eine enorme Nachfrage und die Tests kamen sehr gut an“, erinnert sich Farhang.

Nachdem die Bundesregierung die Vergütung von PoC-PCR-Tests für Apotheken als definierte Leistungserbringer ab dem 11. Januar in der neuesten TestV regelte, nahm Farhang das Angebot wieder auf. Sie meldete sich daraufhin beim Gesundheitsamt: „Ich habe direkt am 11. Januar die Gesundheitsbehörde angeschrieben und darüber informiert, dass wir mit der Testung beginnen möchten und ob irgendwelche Unterlagen verlangt werden.“

Warten auf Gesundheitsamt

Sie wartete mehrere Tage auf Rückmeldung und erinnerte die Behörde erneut an ihr Schreiben. Als die Antwort kam, wunderte sich die Apothekerin: Das Gesundheitsamt machte auf das zurückliegende Verfahren aufmerksam und verlangte eine erneute Anhörung der Lage. Zudem wurde betont, dass die Apothekerin im vergangenen Jahr zugestimmt habe, bis zur Klärung keine weiteren PCR-Tests durchzuführen.

Zwischen den Zeilen las Farhang, dass man ihr die Beauftragung komplett zurückziehen wolle und sie schaltete ihre Anwälte ein. „Für mich geht die Bundesebene vor, deshalb habe ich wieder angefangen“, sagt sie. Die Blockade des Amts versteht Farhang nicht. „Eigentlich sollte man doch froh sein, dass wir es anbieten und Firmen und Menschen helfen können, am sozialen Leben teilzunehmen.“ Angesichts der überlasteten Labore sei es wichtig, dass PoC-PCR-Tests angeboten würden. Der Apothekerin ist an einer gemeinsamen Lösung gelegen und will keinen Streit: „Ich will mit dem Gesundheitsamt zusammenarbeiten und nicht das Gefühl haben, dass man gegen mich ist“, betont sie.

Auf Nachfrage beim Gesundheitsamt des Kreises Mettmann heißt es: In dem Fall laufe bereits ein Verfahren, welches noch nicht abgeschlossen sei, sagt eine Sprecherin. „Vor diesem Hintergrund sieht sich das Gesundheitsamt nicht in der Lage, das Angebot zu genehmigen.“

Anwälte verlangen Akteneinsicht

Auch ihre Anwälte wundern sich über die Haltung der Behörde: Das Handeln des Gesundheitsamts laufe der Zielsetzung der geänderten Corona-Testverordnung zuwider, bestätigte ihr eine Juristin. „Die PoC-NAT-Tests sollen jetzt auch zumindest teilweise von den KVen bezahlt werden, weil das Testangebot ausgeweitet werden und der begrenzten Kapazität für PCR-Tests Rechnung getragen werden soll.“ Die Behörde gebe keine Hinweise, was mit dem Verhalten bezweckt werden solle, sagt ein weiterer Rechtsanwalt, der Akteneinsicht beantragte. Mit der jüngsten Meldung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein über die Vergütung von PoC-NAT-Tests sieht sich Farhang gestärkt. „Ich denke, dass die Sache damit erledigt ist“, sagt Farhang.

Ein aktueller Referentenentwurf zur Novellierung der TestV sieht vor, dass die Vergütung von PoC-NAT-Testungen von 30 Euro auf 43,56 Euro angehoben werden soll. Sollte die Änderung in Kraft treten, so können Apotheken mitunter 13,56 Euro pro Durchführung rückwirkend zum 1. Februar geltend machen. Der Referentenentwurf sieht jedoch auch eine Befristung der erhöhten Vergütung vor: Apotheken können nur bis Ende März mit mehr Geld rechnen.

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