Barmer-Arztreport

Gesundheits-Apps auf Rezept selten im Einsatz Carolin Ciulli, 18.07.2024 08:19 Uhr

Apps auf Rezept: Digitale Gesundheitsanwendungen sind laut der Barmer noch nicht in der medizinischen Versorgung angekommen. Foto: Pixabay
Berlin - 

Apps auf Rezept werden noch selten genutzt. Nach den Ergebnissen des Arztreports der Krankenkasse Barmer kamen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in Rheinland-Pfalz 236 digitale Gesundheitsanwendungen auf Kassenkosten im Jahr 2022. Das seien hochgerechnet rund 9.800 Apps auf Rezept mit Kostenübernahme durch die Krankenkassen in Rheinland-Pfalz.

Digitale Gesundheitsanwendungen können von Patienten und Patientinnen beispielsweise auf das Smartphone heruntergeladen werden und sollen helfen, bestimmte Krankheiten besser zu überwachen und zu behandeln. Dabei geht es etwa um Hilfe beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten oder dem Führen von digitalen Tagebüchern für Patienten.
Seit Ende 2020 können Ärzte und Psychotherapeuten sie auf Rezept verschreiben.

Zu wenig Detailwissen und falsche Erwartungen

Die digitalen Gesundheitsanwendungen seien noch nicht in der medizinischen Versorgung angekommen, erklärte Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der Krankenkasse in Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Die meisten Apps auf Rezept auf Kassenkosten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner wurden bundesweit nach dem Arztreport der Krankenkasse mit Angaben ihrer Versicherten in Berlin mit 337 verzeichnet. Schlusslicht sei das Saarland mit 188 gewesen. Der Bundesdurchschnitt liege bei 271.

Kaum Nutzen bei zu kurz genutzten Apps

Barmer-Vorstandschef Dr. Christoph Straub hatte bereits Anfang des Jahres zu einem gezielteren Einsatz und mehr Transparenz bei Gesundheits-Apps auf Rezept aufgerufen. Mangelndes Detailwissen und falsche Erwartungen führten nicht nur dazu, dass sie zurückhaltend verordnet würden, sondern auch dazu, dass der Einsatz oft vorzeitig abgebrochen werde. Zu kurz genutzte Apps verursachten aber Kosten ohne nennenswerten Nutzen. Daher brauche es für Versicherte zunächst eine Testzeit von 14 Tagen – statt der bislang gängigen Verordnung über 90 Tage.