Pflegereform

Schwesig: Lohnfortzahlung für Pflege-Notfall

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Berlin -

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, entlasten. Der erste Schritt soll die Einführung einer zehntägigen Auszeit vom Job für einen akuten Pflegenotfall in Familie sein. Für diese Zeit will die Ministerin Arbeitnehmern Lohnfortzahlung garantieren. „Das ist vergleichbar mit einem kranken Kind“, sagte Schwesig nach dem Bund-Länder-Treffen der für Gesundheit und Pflege zuständigen Minister, das heute in Berlin stattfand. Für die zehntägige Akutpflege in der Familie sollen 100 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Außerdem soll pflegenden Angehörigen eine bis zu sechsmonatige Auszeit vom Beruf ermöglicht werden. Bis zu 24 Monate soll es möglich sein, als pflegender Familienangehöriger Teilzeit zu arbeiten. Schwesig will Angehörigen darauf einen Rechtsanspruch schaffen. „2,5 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Davon werden 70 Prozent in der Familie gepflegt“, so die Ministerin. Darum sei es wichtig, die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu verbessern.

Schwesig will zudem die Pflegeausbildung reformieren und bundesweit vereinheitlichen. Alten- und Krankenpfleger sollen in Zukunft eine gemeinsame Ausbildung absolvieren. Das heute oft fällige Schulgeld müsse entfallen. Nach einer Verständigung mit den Ländern über Finanzierung und Inhalte soll ein entsprechendes Gesetz 2015 auf den Weg gebracht werden.

Angehende Altenpfleger müssen in vielen Ländern noch Schulgeld zwischen 30 und 200 Euro im Monat für ihre Ausbildung zahlen. Die generalistische Ausbildung solle den Beruf attraktiver machen, sagte Schwesig. Auch die Bezahlung der Pflegefachkräfte will die Ministerin in Zukunft verbessern.

Bei dem Treffen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) und der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) diskutierten die Minister und Senatoren auch über einen Umstrukturierungsfonds für Krankenhäuser. Kliniken könnten damit bei Bedarf künftig in Reha-Zentren oder geriatrische Versorgungseinheiten umgewandelt werden.

Dafür sollen 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. „Mithilfe des Umstrukturierungsfonds wollen wir ein neues Versorgungsangebot schaffen“, sagte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). Die Hansestadt führt zurzeit den Vorsitz der GMK.

Auch die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff war Thema. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) lässt zurzeit erforschen, wo in der Feststellung des Medizinischen Dienst der Krankenkassen zum Pflegebedarf Reformbedarf besteht. Nur bei einer solchen Einstufung haben Betroffene Anspruch auf Unterstützung aus der Pflegeversicherung.

Gröhe kündigte an, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zügig einführen zu wollen: „Wir haben einen ehrgeizigen Zeitplan“, sagte er. Der Minister will Familien zudem einen besseren Zugang zur Kurzzeitpflege ermöglichen.

Die Krankenhäuser wollen Bund und Länder zu höherer Qualität drängen und mit mehr Geld für das Personal unterstützen. Das sind Ziele einer Klinikreform, die ab 26. Mai in einer Kommission aus Vertretern von Bund, Ländern und Koalitionsfraktionen ausgehandelt werden soll. Ein Gesetz werde 2015 folgen, kündigte Gröhe an. Klinikplanung und -bezahlung sollten sich an der Qualität ausrichten, sagte Prüfer-Storcks.

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