Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen sich künftig regelmäßig Untersuchungen des Herzens unterziehen, um etwa Fettstoffwechsel-Störungen zu erkennen und vorzubeugen. Das sieht ein „Gesundes-Herz-Gesetz“ von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor. Der Referentenentwurf ging Ministeriumskreisen zufolge am Freitag in die Ressortabstimmung. Angepeilt ist ein Inkrafttreten im dritten Quartal 2025. Zunächst hatte die Bild-Zeitung berichtet.
Der Gesetzentwurf sieht Herz-Checks für Erwachsene im Alter von 25, 35 und 50 Jahren vor. Untersuchungen soll es auch bereits im Kindes- und Jugendalter geben, etwa um herauszufinden, ob erbliche Gründe für Fettstoffwechsel-Störungen vorliegen. Auch Medikamente zur Rauchentwöhnung und zum Senken des Cholesterinspiegels sollen öfter verschrieben werden können.
Finanziert werden die Leistungen von den Krankenkassen. Herz-Checks sollen auch von Apotheken durchgeführt werden können. Das Ministerium verweist darauf, dass laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2020 Krankheiten des Kreislaufsystems Krankheitskosten von 56,7 Milliarden Euro verursachten. Durch Früherkennung und frühzeitige ambulante Therapien erhofft sich das Ministerium im ersten und zweiten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes Einsparungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung von rund 140 Millionen Euro pro Jahr, wie es in Ministeriumskreisen hieß. Vier Jahre nach Inkrafttreten seien 510 Millionen Euro pro Jahr an Einsparungen möglich.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die führende Todesursache in Deutschland und verursachen nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) etwa 40 Prozent aller Sterbefälle, rund 350.000 pro Jahr. Das Ministerium begründet die Notwendigkeit des Gesetzes unter anderem mit der im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern geringeren Lebenserwartung und zugleich einem Defizit bei Prävention und Früherkennung.
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