Die SPD-Gesundheitspolitiker lenken ein: Das Anti-Korruptionsgesetz kommt nun doch so, wie von den Rechtspolitikern der Regierungsfraktionen besprochen. Die innerhalb des Rechtsausschusses konsentierten Änderungen sollen verfassungsrechtliche Bedenken aus dem Weg räumen. Davon ließ sich gestern offenbar auch Professor Dr. Karl Lauterbach überzeugen. Der SPD-Fraktionsvize hatte den Änderungsantrag zuvor scharf kritisiert. Was er durchgesetzt hat, ist lediglich eine knappe Klarstellung in der Begründung des Gesetzes.
Die Abgeordneten von Union und SPD im federführenden Rechtsausschuss hatten sich Ende März auf mehrere Änderungen zum Anti-Korruptionsgesetz verständigt. Die Anbindung an das Berufsrecht wurde gestrichen, weil berufsrechtliche Vorschriften teilweise zu unbestimmt sind und je nach Bundesland unterschiedlich. Beides verträgt sich nicht mit dem Strafrecht. Ebenfalls gestrichen werden sollen der Bezug und die Abgabe von Arzneimitteln im Straftatbestand, sofern die Mittel nicht unmittelbar beim Arzt angewendet werden.
Die SPD-Gesundheitspolitiker hatten den Änderungsantrag kritisiert, der heute den Rechtsausschuss passieren soll. Lauterbach sowie die gesundheitspolitische Sprecherin, Hilde Mattheis (SPD), und der zuständige Berichterstatter im Gesundheitsausschuss, Dr. Edgar Franke (SPD), befürchteten Strafbarkeitslücken, wenn das Gesetz so komme. Das SPD-geführte Bundesjustizministerium (BMJV) hat dies Bedenken allerdings verworfen.
Gestern haben die Rechts- und Gesundheitspolitiker der Sozialdemokraten noch einmal lange zusammengesessen und den Änderungsantrag diskutiert. Im Ergebnis kommt er wie geplant. Lediglich in der Begründung wird der Passus eingefügt, dass auch „bei heilberuflichen Entscheidungen über den Einsatz von personalisierter Medizin, in der individualisierten Medizin oder bei einer gezielten Therapie in der Regel von einer Bevorzugung im Wettbewerb auszugehen“ sei. An anderer Stelle heißt es ebenfalls: „Dies erfasst auch den Bereich der personalisierten oder individualisierten Medizin oder eine gezielte Therapie.“
Da das Berufsrecht als Anknüpfungspunkt wegfällt, können Verstöße nur noch mit Blick auf ihre wettbewerbsrechtliche Relevanz geahndet werden. Die zusätzliche Klarstellung, das damit auch personalisierter und individualisierte Medizin gemeint sind, ist ein Zugeständnis an die SPD-Gesundheitspolitiker, verändert die Reichweite des Gesetzes aber nicht maßgeblich.
Der Änderungsantrag hat am heutigen Mittwoch den Rechtsausschuss passiert, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, gegen die Linke und bei Enthaltung der Grünen. Das Gesetz kann damit bereits am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat könnte sich in seiner Sitzung am 22. April mit dem Gesetz befassen, das allerdings nicht zustimmungspflichtig ist. Das Anti-Korruptionsgesetz tritt laut Entwurf einen Tag nach Verkündung in Kraft, das könnte also sehr zeitnah der Fall sein.
Apotheker sind nach den Änderungen weitgehend raus. Der Bezug und die Abgabe von Arzneimitteln in der Apotheke wurde ausgeklammert, da man legale und im Wettbewerb erwünschte Rabatte nicht unter Korruptionsverdacht stellen wollte. Auf der Geberseite bleiben Apotheker aber wie jeder andere von dem Gesetz erfasst: Wenn sie einen Arzt bestechen, damit dieser ihnen etwa Rezepte zuweist, machen sie sich strafbar.
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