Kabinett will Medizinalhanf erlauben dpa, 04.05.2016 10:06 Uhr
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) beschlossen, um Cannabis zu medizinischen Zwecken freizugeben. „Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann“, sagte der CDU-Politiker. Außerdem beschließt das Kabinett ein weitreichendes Verbot von sogenannten „Legal Highs“.
Patienten ohne therapeutische Alternative sollen getrocknete Cannabisblüten und -extrakte in Apotheken erhalten, wenn es für sie keine alternative Therapie gibt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll als staatliche Cannabisagentur fungieren. Bis es den geplanten staatlich kontrollierten Anbau in Deutschland gibt, soll die Versorgung mit Importen gedeckt werden.
Die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln auf Cannabisbasis in der gesetzlichen Krankenversicherung soll erweitert werden. Bislang ist sie grundsätzlich auf Fertigarzneimittel in jeweils zugelassenen Anwendungsgebieten begrenzt. Nun sollen die Krankenkassen Cannabis in Form getrockneter Blüten für schwerkranke Menschen bezahlen können. Die Erstattung soll an wissenschaftliche Begleitstudien geknüpft werden.
Eine generelle Cannabisfreigabe lehnt die Regierung ab. Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler sagte: „Cannabis ist keine harmlose Substanz. Daher darf es auch keine Legalisierung zum reinen Privatvergnügen geben.“
Im ARD-Morgenmagazin betonte auch Gröhe, dass er eine Legalisierung der Droge ablehne: „Es hat der Versachlichung der Diskussion über Medizinal-Hanf gutgetan, das klar zu trennen.“ Die liberalen Regeln in anderen Ländern seien kein Argument für eine generelle Legalisierung, erläuterte Gröhe. „Viele Länder in Skandinavien, zum Teil auch in Holland, sind alles andere als glücklich über den Weg, den sie damals eingeschlagen haben.“
Weiter erklärte Gröhe: „Wichtig ist mir: intensiv begleitet von einer Begleitforschung, weil wir noch mehr wissen müssen über den wirklichen Nutzen“, erklärte Gröhe. Bis es den geplanten staatlich kontrollierten Anbau in Deutschland gibt, soll die Versorgung mit Importen gedeckt werden.
Mit einem zweiten Gesetz will die Bundesregierung neue künstliche Drogen verbieten. Es werde vorgegaukelt, diese psychoaktiven Stoffe seien harmlos, sagte Mortler. Doch Legal Highs seien äußerst gefährlich. Bislang konnten Hersteller bestehende Verbote durch chemische Abwandlungen der Substanzen oft umgehen. Nun sollen ganze Stoffgruppen verboten werden. Das sind zum einen von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen, also mit Amphetamin verwandte Stoffe. Außerdem fallen synthetische Cannabinoide darunter. Damit werde endlich der Wettlauf zwischen dem Angebot immer neuer chemischer Varianten bekannter Stoffe und daran angepasster Verbote durchbrochen, sagt Gröhe.
Legal Highs werden oft als Räuchermischungen oder Badesalze in bunten Tütchen im Internet vertrieben. Manche wirken wie Amphetamin stimulierend, manche wie Cannabis beruhigend. Sie werden mit klangvollen, teils schrillen Namen, angeblich gutem Geschmack beworben – und mit dem Versprechen von Wohlbefinden, Fröhlichkeit, Erregung oder Tiefenentspanntheit. Die Tütchen sind oft für nur rund 20 Euro zu haben.
Nach Ansicht der Behörden können die Substanzen sehr riskant sein. 2015 seien allein in Deutschland 39 Menschen nach ihrem Konsum gestorben, sagt Mortler. Die Symptome reichen von Übelkeit, Erbrechen, Herzrasen und Orientierungsverlust bis zu Lähmung, Wahnvorstellungen und Versagen der Vitalfunktionen.
Der Grünen-Drogenpolitiker Harald Terpe meint, der Schutz von Konsumenten werde nicht gestärkt. „Angebot und Konsum neuer psychoaktiver Substanzen werden durch das Verbot nicht verhindert, ebenso wenig wie der grenzüberschreitende Onlineverkauf.“ Stattdessen serviere die Bundesregierung der organisierten Kriminalität den Markt für Legal Highs auf dem Silbertablett. Auf dem illegalen Drogenmarkt gehe es um wirtschaftliche Interessen, die mit allen Mitteln verfolgt würden.