Bundestag verschiebt Anti-Korruptionsgesetz APOTHEKE ADHOC, 06.11.2015 11:46 Uhr
Eigentlich sollte sich der Bundestag heute in erster Lesung mit dem geplanten Anti-Korruptionsgesetz befassen. Doch der Tagesordnungspunkt wurde kurzfristig um eine Woche nach hinten verschoben. Stattdessen diskutiert das Plenum heute eine Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, mit dem Kraftwerke gefördert werden sollen, die sowohl Strom als auch Wärme produzieren.
Laut dem Entwurf des Anti-Korruptionsgesetzes machen sich Apotheker, Ärzte und andere Heilberufler künftig strafbar, wenn sie in ihrem Beruf als Gegenleistung für ein bestimmtes Verordnungs- oder Abgabeverhalten Vorteile fordern, annehmen oder sich versprechen lassen und dabei Wettbewerber behindern oder gegen ihre freiberufliche Unabhängigkeit verstoßen. Heilberuflern drohen drei Jahre Haft, wenn sie sich bestechen lassen. Besonders schwere Fälle werden mit fünf Jahren Gefängnis bestraft.
Der Bundesrat hatte im September eine Verschärfung des Gesetzes gefordert. Für Fälle, in denen Patienten zu Schaden gekommen seien, sollte ein erhöhtes Strafmaß gelten. Denn es sei in der Außenwirkung schwer vermittelbar, „dass eine körperliche Schädigung als Folge des Fehlverhaltens hinter den übrigen Tatbestandsmerkmalen zurückstehen soll“, so die Länderkammer.
Eine Anpassung hält die Bundesregierung nicht für erforderlich. Schließlich sollten sich die „schweren Fälle“ nicht nur auf Bestechung im Gesundheitswesen beziehen, sondern auch auf den geschäftlichen Verkehr Anwendung finden. In ihrer Gegenäußerung teilte die Regierung Ende Oktober allerdings die Einschätzung, dass Korruption mit einer Gesundheitsgefährdung als „besonders gravierend“ anzusehen sei. Das erscheine ausreichend.
Den Vorschlag des Bundesrates, den Kreis der Antragsteller zu erweitern, wollte die Bundesregierung prüfen. Die Länderkammer wollte erreichen, dass neben Geschädigten, Wettbewerbern, Kammern und Berufsverbänden sowie – was nachträglich eingefügt wurde – Krankenkassen und Pflegeversicherungen auch die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung das Recht haben, einen Strafantrag zu stellen.
In den Kreis der Teilnehmer am geplanten regelmäßigen Erfahrungsaustausch will die Bundesregierung jedoch nicht mehr Akteure aufnehmen. Bei dem Erfahrungsaustausch gehe es um die abstrakte Behandlung streitiger Rechtsfragen. Um eine praktikable Handhabung zu gewährleisten, solle der Teilnehmerkreis nicht zu weit gezogen werden.
Das Anti-Korruptionsgesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Die Länderkammer hätte den Ablauf im Stellungnahmeverfahren jedoch ausbremsen können. Doch nach der Beratung empfahl der federführende Rechtsausschuss, gegen den Entwurf keine Einwände zu erheben. Das Gesetz könnte damit noch in diesem Jahr in Kraft treten – auch trotz der einwöchigen Verzögerung.