Bundesrat: Rückzug beim Apothekerberuf APOTHEKE ADHOC, 29.01.2016 11:38 Uhr
Die Änderung der Bundes-Apothekerordnung (BApO) ist beschlossen – inklusive der umstrittenen Definition des Apothekerberufs. In der ersten Sitzung des Jahres hat der Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie als Teil der sogenannten Grünen Liste zusammen mit verschiedenen anderen Beratungsgegenständen durchgewinkt. Redebedarf gab es keinen mehr, obwohl sich der Bundesrat ursprünglich für eine weitere Definition ausgesprochen hatte.
Der Bundestag hatte das Gesetz bereits Mitte Dezember in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Insgesamt dauerte das Ganze gerade einmal anderthalb Minuten: Kurz vor 21 Uhr waren nur noch rund 30 Abgeordnete anwesend. Sie stimmten einstimmig für das Gesetz in seiner derzeitigen Form – genauso, wie es der Gesundheitsausschuss des Bundestags zuvor empfohlen hatte.
Der Bundesrat hatte Ende November noch einige Änderungsvorschläge eingebracht, unter anderem zu der Definition des Apothekerberufs. Die zehn Punkte, die aus der EU-Richtlinie übernommen wurden, sollten um drei Aspekte ergänzt werden. Apotheker in Behörden und Kommunen, der Industrie und an Universitäten sollten sich so besser wiederfinden. „Die Verantwortung des Apothekers als Arzneimittelexperte und freier Heilberufler wird schon länger nicht mehr ausschließlich in der Apotheke wahrgenommen“, hieß es zu Begründung.
Allerdings musste es schnell gehen. Die EU-Richtlinie ist bereits am 17. Januar 2014 in Kraft getreten und musste eigentlich bis zum 18. Januar 2016 umgesetzt werden. Daher sprach sich die Bundesregierung gegen weitere Ergänzungen aus. Stattdessen sollte die Richtlinie zunächst 1:1 in nationales Recht umgesetzt werden. Dass die Richtlinie eine ganz andere Zielsetzung hat als die BApO, die nun geändert wird, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) durchaus anerkannt – genauso wie die Kritik der Apothekerschaft.
Die ABDA hatte gefordert, in die beispielhafte Aufzählung pharmazeutischer Tätigkeiten mehr Punkte und Arbeitsorte aufzugreifen. „Das in diesem Zusammenhang vorgebrachte Anliegen der Apothekerschaft ist insoweit nachvollziehbar“, so eine BMG-Sprecherin. In einem ersten Schritt solle jedoch zunächst die EU-Richtlinie fristgerecht umgesetzt werden.
Mit diesem Argument wurden auch die Kritiker im Gesundheitsausschuss des Bundestages beruhigt. Denn auch dort war die Kritik der Apotheker noch einmal diskutiert worden. Ob sie berechtigt ist, ist umstritten. Schließlich werden die pharmazeutischen Tätigkeiten mit dem Begriff „insbesondere“ eingeleitet. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz soll es auch eine Lockerung bei der Niederlassung für ausländische Apotheker und Regelungen für die Ausstellung des Europäischen Berufsausweises geben.
Von dem Argument, dass man sich in einem anderen Gesetzgebungsverfahren um die Definition des Apothekerberufs kümmert und jetzt erst einmal die EU-Richtlinie umsetzt, hat sich offenbar auch der Bundesrat überzeugen lassen. Dessen Gesundheitsausschuss empfahl dem Plenum Mitte Januar, dem Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zu folgen. Das hat der Bundesrat nun getan.
Nachbesserungen fordert der Bundesrat mit einer zusätzlichen Entschließung lediglich beim Binnenmarkt-Informationssystem, über das gemeldet werden soll, wenn eine Approbation ruht, widerrufen oder zurückgenommen wurde. Demnach sollen nicht nur die EU-Staaten, sondern auch die zuständigen Behörden in den Bundesländern über solche Änderungen informiert werden. Da ein Informationsaustausch unter den deutschen Behörden nicht vorgesehen sei, seien ausländische Stellen sonst schneller über ein Berufsverbot informiert als inländische Behörden. „Diese Schieflage kann nicht hingenommen werden“, findet der Bundesrat.
Darauf, dass sich der Gesetzgeber anschließend mit der BApO beschäftigt, setzt auch die ABDA. In ihrer Stellungnahme zur aktuellen AMG-Novelle (4. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften) fordert sie Nachbesserungen an der BApO. Dabei setzt die Standesvertretung weiterhin primär auf ihren eigenen Vorschlag, bei dem verschiedene Arbeitsorte genannt werden. Alternativ wäre man aber auch mit der Ergänzung der zehn Punkte um die drei vom Bundesrat vorgeschlagenen Aspekte zufrieden.
Durchgewinkt hat der Bundesrat heute auch eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV): Arzneimittel mit dem Wirkstoff Racecadotril (Vaprino, Boehringer Ingelheim) werden auch für Kinder ab zwölf Jahren aus der Rezeptpflicht entlassen und Tierarzneimittel mit Praziquantel (Droncit, Bayer) werden vollständig der Verschreibungspflicht unterstellt.