Bundesrat bleibt bei Importquote APOTHEKE ADHOC, 11.05.2015 18:17 Uhr
Die Importquote soll abgeschafft werden. Das ist – spätestens seit dem Deutschen Apothekertag (DAT) 2014 – ein erklärtes Ziel der Apothekerschaft, und auch die Politik hatte sich zuletzt hinter diese Forderung gestellt. Nun gab es allerdings einen Rückschlag: Der Bundesrat hat am Freitag einen Änderungsantrag zum Bürokratieentlastungsgesetz abgelehnt, mit dem die Abschaffung der Importförderung geprüft werden sollte.
Der Antrag, den der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats eingebracht hatte, hatte das Ziel, die Streichung der Importförderklausel zu prüfen. „Aufgrund der zahlreichen Kostendämpfungsmaßnahmen der vergangenen Jahre im Bereich der Arzneimittel ist der Preisvorteil importierter Arzneimittel weitgehend verloren gegangen“, heißt es in der Begründung des Antrags. Daher solle geprüft werden, ob die Klausel gestrichen und die Apotheken damit von bürokratischem Aufwand entlastet werden könnten.
Der Wirtschaftsausschuss erklärt: „Die verbindliche Vorgabe einer Mindestimportquote für Arzneimittel wurde seinerzeit eingeführt, weil Importprodukte häufig kostengünstiger waren als heimische Produkte.“ Ziel der Regelung sei gewesen, durch einen höheren Anteil importierter Arzneimittel die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen zu reduzieren. Die Apotheken hätten diese Mindestimportquoten zu dokumentieren.
Der Antrag fand im Plenum der Länderkammer keine Mehrheit – zur Freude des Verbands der Arzneimittelimporteure Deutschlands (VAD): „Damit ist ein weiterer Versuch interessierter Kreise gescheitert, die Importförderung und damit planbare Einsparungen in der Arzneimittelversorgung durch die Hintertür zu Fall zu bringen.“
Ohnehin sei der Antrag aus Baden-Württemberg nicht im Sinne des Bürokratieabbaus begründet gewesen, sondern mit dem in den vergangenen Jahren angeblich weitgehend verlorengegangenen Preisvorteil, moniert man beim VAD. Die existierenden Preisvorteile führten jedoch zu Einsparungen von 240 Millionen Euro und wiesen ein Potenzial von 340 Millionen Euro auf.
Der VAD weist außerdem darauf hin, der Antrag sei „bis in den Wortlaut“ sehr ähnlich zu Äußerungen Fritz Beckers, Vorsitzender des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg, und dem Chef der Landes-AOK, Dr. Christopher Hermann, der zudem innerhalb der Kassenlandschaft eine Einzelmeinung vertrete. „Beide hatten sich bereits im vergangenen Jahr in einer ungewöhnlichen Koalition mit wechselnder Argumentation gegen die Importförderung zusammengeschlossen“, so der VAD.
Doch in Berlin scheinen die Apotheker auf offene Ohren zu stoßen. Zuletzt hatte der CDU-Gesundheitsexperte Michael Hennrich mehrfach öffentlich verkündet, dass die Koalition über eine Abschaffung der Importquote nachdenke. Diese könnte etwa im Zuge des Pharmadialogs beschlossen werden. Hennrich zufolge spielen die zuletzt häufiger aufgetretenen Arzneimittelfälschungen eine Rolle in der Debatte. „Die Reimportquote können wir von meiner Seite her abschaffen“, sagte Hennrich noch in der vergangenen Woche beim DAV-Wirtschaftsforum.
Der VAD freut sich dennoch, dass ein erster politischer Vorstoß im Sande verlaufen ist. Während der Wirtschaftsausschuss den Prüfantrag formal noch durchgewinkt habe, seien die versammelten Ministerpräsidenten im Plenum nicht überzeugt gewesen. Aus Sicht des VAD hätte die Streichung der Importförderung auch keine entlastende, sondern im Gegenteil eine belastende Wirkung für Apotheken.
Die Verpflichtung, preisgünstige Importe nach der derzeitigen Abstandsregelung von 15 Euro beziehungsweise 15 Prozent Preisdifferenz zum Originalpräparat abzugeben, stelle eine Konkretisierung des Wirtschaftlichkeitsgebots dar, so der VAD. Gäbe es diese nicht, könnten und müssten die Kasse in jedem Einzelfall prüfen, ob nicht die Abgabe eines preisgünstigeren Importarzneimittels möglich gewesen wäre. „Die Apotheke wäre somit bei mehr Bürokratie einem zusätzlichen Retax-Risiko ausgesetzt.“
Der VAD fordert „die Treiber hinter dem Antrag“ auf, im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes auf, „mit Importen und nicht fortwährend gegen diese zu arbeiten“. Es handele sich um ein funktionierendes Sparinstrument.