Das Anti-Korruptiongesetz von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat den Bundestag passiert. Am späten Donnerstagabend wurde das Vorhaben mit den Stimmen der Koalition beschlosse. Korruption im Gesundheitswesen soll künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Staatsanwälten soll es möglich werden, besser wegen Bestechlichkeit und Bestechung in Praxen und Kliniken ermitteln zu können. Doch der Bundesrat wird das Gesetz vermutlich noch stoppen.
Den Anstoß für die Gesetzesinitiative hatte hatte ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom vergangenen Sommer gegeben. Korruption niedergelassener Ärzte ist demnach nach geltendem Recht nicht strafbar – etwa die Annahme von Zuwendungen für die Verordnung bestimmter Arzneien. Bahr will dies über eine Ergänzung im Sozialgesetzbuch
Allerdings ist fraglich, ob das Anti-Korruptions-Gesetz tatsächlich kommt. Der Bundesrat soll sich am 20. September – zwei Tage vor der Bundestagswahl – damit befassen. Rot-grün-regierte Länder lehnen es als unzureichend ab und könnten es zu Fall bringen.Die Opposition würde eine Verankerung im Strafgesetzbuch vorziehen.
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