Praxisgebühr-Urteil

Gesetzgeber darf ungerecht sein

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Die Praxisgebühr verstößt nach Auffassung des Bundessozialgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Die bei jedem ersten Arztbesuch von gesetzlich Versicherten zu zahlenden zehn Euro pro Quartal seien mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung vereinbar, urteilten die höchsten Sozialrichter Deutschlands. Geklagt hatte ein heute 64 Jahre alter Mann aus der Nähe von Erlangen, unterstützt vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Der DGB will den Fall nun „aller Wahrscheinlichkeit nach“ vor das Bundesverfassungsgericht bringen.

Die Gründe des Klägers, der eine Benachteiligung von Arbeitnehmern, Kranken und gesetzlich Versicherten gesehen hatte, seien „nicht von der Hand zu weisen“, hieß es in der Urteilsbegründung. Es handele sich aber nicht um Verstöße gegen die Verfassung, sagte der Senatsvorsitzende Ulrich Hambüchen. Zwar würden Arbeitgeber nicht bei der Praxisgebühr beteiligt. „Das hebt das Solidarprinzip leicht aus den Angeln, aber der Gesetzgeber darf das zu Gunsten der gesetzlichen Krankenversicherung.“

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