Bayern/Baden-Württemberg

Gesetzentwurf gegen Sterbehilfe

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Bayern und Baden-Württemberg wollen die geschäftsmäßige Vermittlung von Sterbehilfe unter Strafe stellen. Beide Länder werden am Mittwoch im Rechtsausschuss des Bundesrats einen Gesetzentwurf vorstellen, teilten Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU) und ihr baden-württembergischer Kollege Professor Dr. Ulrich Goll (FDP) am Dienstag mit. Damit solle die Gründung und die Unterstützung von Sterbehilfe-Organisationen mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. „Der Tod darf kein Wirtschaftsgut sein“, betonten beide.

Der Entwurf richtet sich ausdrücklich gegen geschäftsmäßige Organisationen. Legitime und notwendige medizinische Sterbebegleitung bleibe von der geplanten Regelung unberührt, betonten Merk und Goll. „Die in Krankenhäusern und Hospizen geleistete Sterbebegleitung und palliativmedizinische Betreuung ist von ganz zentraler Bedeutung. Diese gilt es zu unterstützen, den Geschäften mit dem Tod aber entschieden einen Riegel vorzuschieben.“

Ein Entwurf zum Verbot von Sterbehilfe von Hessen, Thüringen und dem Saarland liegt bereits im Bundesrat vor. Der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, erklärte, der neue Entwurf könne sowohl Aktivitäten ausländischer Suizid-Organisationen in Deutschland als auch inländischer unterbinden. Er sei in Teilen schärfer als der frühere Vorschlag.

Hintergrund der Bemühungen um eine rechtliche Regelung war unter anderem die Ankündigung eines Ablegers der umstrittenen Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas, auch in Deutschland einem Schwerkranken beim Freitod zu helfen. Merk warnte, die Sterbehilfe-Organisationen nutzten die Angst vieler Menschen vor einem unwürdigen Sterbevorgang aus.

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