Cannabis-Legalisierung

Gerlach wirbt für Stopp des Cannabis-Gesetzes

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München -

Zu wenig Kontrolle, zu wenig Prävention, zu viel Aufwand für die Justiz – Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hat die Pläne für das neue Cannabis-Gesetz erneut kritisiert und wirbt erneut für die Ausrufung des Vermittlungsausschusses. Die geplante Protokollerklärung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sei ein „durchschaubares Manöver“, so Gerlach.

„Es gibt jetzt die Chance, den Vermittlungsausschuss anzurufen und damit das gefährliche Legalisierungs-Vorhaben aufzuhalten. Ich setze darauf, dass sich die anderen Länder nicht beirren lassen und an ihrer berechtigten Kritik am Cannabis-Gesetz festhalten“, sagte Gerlach laut Mitteilung am Donnerstag in München.

Die bayerische Gesundheitsministerin bemängelte unter anderem Ihrer Ansicht nach zu wenig geplante Kontrollen, zu unkonkrete Präventionsangebote und zu viel Aufwand für die Justiz. „Am schlimmsten aber ist die Gefahr für die Gesundheit gerade junger Menschen, die vom Cannabis-Gesetz ausgeht. Auch hier ignoriert der promovierte Mediziner Lauterbach die Warnungen von Medizinern und Psychotherapeuten. Das ist unverantwortlich“, so Gerlach.

Kritik an Protokollerklärung

„Ich verstehe nicht, warum die Bundesregierung die Warnungen von Polizei und Justiz, aber auch von Experten zahlreicher anderer Fachbereiche ignoriert. Noch schlimmer ist: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach versucht aktuell, vor der entscheidenden Bundesratssitzung den vielen Kritikern Sand in die Augen zu streuen. Deshalb ist es wichtig, dass die Länder im Bundesrat als Korrektiv dieses Gesetz mit dem Vermittlungsausschuss stoppen“, erklärt Gerlach. Gerlach kritisierte auch die geplante Protokollerklärung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Das Cannabis-Gesetz soll am Freitag im Bundesrat beraten werden. Es sieht vor, dass volljährige Personen ab dem 1. April Cannabis unter bestimmten Bedingungen konsumieren und teilweise auch anbauen dürfen. Der Bundestag hatte das Gesetz im Februar beschlossen. Im Bundesrat ist das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig. Aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren damit abbremsen.

Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsamer Ausschuss von Bundestag und Bundesrat. Er kann bei umstrittenen Gesetzesvorhaben mit dem Ziel einer Einigungssuche eingeschaltet werden kann.

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