Nicht nur bei der Apothekenreform hakt es, auch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) dreht eine Ehrenrunde. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hat das Bundeskabinett aufgefordert, in seiner morgigen Sitzung nicht nur die Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates, sondern auch konkrete Nachbesserungen zu beschließen. Der Entwurf greife zu kurz. Die Ministerin sprach sich für mehr Weiterbildungsmöglichkeiten und klare Regelungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) aus.
„Die Bundesregierung sollte sich den Forderungen Bayerns nicht länger verschließen. Denn es ist zwar positiv, dass endlich die Entbudgetierung für Hausärzte kommen soll. Doch das angedachte Gesetz greift in seiner aktuellen Form deutlich zu kurz, um die niedergelassenen Ärzte und damit die ambulante Versorgung maßgeblich zu stärken“, betont Gerlach.
Nötig seien unter anderem eine bessere Förderung der ärztlichen Weiterbildung und klare Regelungen für MVZ, um Abhängigkeiten von einem oder wenigen Leistungserbringern zu vermeiden. Bereits Ende 2022 habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigt, gewinnorientierte Arztketten stärker zu regulieren. „Geschehen ist seither nichts. Daran hat leider auch ein von uns und anderen Länder erfolgreich eingereichter Antrag zur Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes im Bundesrat nichts geändert“, so Gerlach.
Auch die Förderung der ärztlichen Weiterbildung müsste ausgeweitet werden, um auch in Zukunft ausreichend hoch qualifizierte Ärztinnen und Ärzte für die Versorgung zur Verfügung zu haben. So könnten derzeit bundesweit nur 250 Kinder- und Jugendärzte pro Jahr über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) in ihrer Weiterbildung gefördert werden. „Das ist viel zu wenig“, sagt die Ministerin. „Ich setze mich deshalb dafür ein, dass die Weiterbildungsförderung der Kinder- und Jugendmedizin wie bei der Allgemeinmedizin ohne Höchstzahl an Förderstellen ermöglicht wird“, verspricht sie.
In Bayern gebe es bereits Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Versorgung wie die Landarztprämie, mit der seit 2012 über 1275 Niederlassungen, davon 859 Hausarztpraxen, gefördert wurden, so die Ministerin. Zudem würden 305 Medizinstudierende mit Stipendien unterstützt, die sich verpflichten, im ländlichen Raum zu arbeiten. Die Landarztquote, bei der 5,8 Prozent der Studienplätze für Bewerber mit besonderem Interesse an einer hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum reserviert, soll auch auf die Kinder- und Jugendmedizin ausgeweitet werden.
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