100 Millionen Euro in 5 Jahren

Gerlach: Förderprogramm für kleinere Krankenhäuser

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Berlin -

Das Bayerische Gesundheitsministerium startet am 2. Mai das neue Förderprogramm zur Unterstützung kleinerer Krankenhäuser im ländlichen Raum. Die „Förderrichtlinie zur Unterstützung kleinerer Krankenhäuser und zum Erhalt von Gesundheitsversorgungsstrukturen im ländlichen Raum“ wird am Mittwoch veröffentlicht.

„Mit unserem neuen Förderprogramm setzen wir uns ganz gezielt für den Erhalt kleinerer Kliniken auf dem Land ein – und investieren kräftig“, so Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach. Insgesamt werden über einen Zeitraum von fünf Jahren – 2024 bis 2028 – rund 100 Millionen Euro in die Hand genommen.

„Gerade kleinere Krankenhäuser spielen bei der medizinischen Versorgung in der Fläche eine wesentliche Rolle. Gleichzeitig sind sie von den sich abzeichnenden Strukturveränderungen durch die Krankenhausreform des Bundes ganz besonders betroffen. Dabei lassen wir sie nicht allein“, so Gerlach. Mit dem Förderprogramm sollen negative Auswirkungen der Krankenhausreform abgefedert werden. Dies entbinde die Bundesregierung aber nicht von ihrer Verantwortung für die auskömmliche Betriebskostenfinanzierung.

„Mit dem neuen Förderprogramm werden wir die unter Druck stehenden kleineren Krankenhäuser im ländlichen Raum dabei unterstützen, notwendige Anpassungsmaßnahmen zu definieren und umzusetzen. Gefördert werden sowohl Strukturgutachten und Umsetzungskonzepte als auch konkrete bauliche Anpassungsmaßnahmen.“ Anträge können ab sofort beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) gestellt werden.

„Mit der neuen Förderung zeigt der Freistaat wieder einmal, dass er auch in Zeiten schwieriger Rahmenbedingungen ein verlässlicher Finanzpartner der bayerischen Kliniken bleibt! Allein seit 2018 unterstützen wir zusammen mit den Kommunen die Krankenhäuser bei ihren Investitionen mit rund 3,8 Milliarden Euro. Im vergangenen Dezember haben wir mit den kommunalen Spitzenverbänden zudem vereinbart, die Mittel für Investitionskosten für 2024 von 643 Millionen Euro auf 800 Millionen Euro pro Jahr anzuheben.“

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