28 Cent je KIM-Nachricht

Gericht bestätigt Vergütung für eArztbriefe

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Berlin -

Für das Übermitteln von elektronischen Arztbriefen über KIM erhalten die Praxen eine Vergütung. Das gilt trotz der Umstellung auf TI-Pauschalen im Juli. Weil die Kassen sich weigerten, die Honorare auszuzahlen, war die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vor Gericht gezogen. Mit Erfolg.

Der Versand eines eArztbriefs wird mit 28 Cent (GOP 86900) und der Empfang mit 27 Cent (GOP 86901) vergütet – bis zu einem Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt. Das regelt der Bundesmantelvertrag. Zum 1. Juli 2023 hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die TI-Finanzierung auf eine monatliche Pauschale umgestellt und dabei laut KBV durch eine unglückliche Formulierung in seinem Bescheid den Eindruck erweckt, dass die Einzelvergütung gestrichen wird.

Der GKV-Spitzenverband lehnte laut KBV die vom BMG geforderten Verhandlungen ab, Versand und Empfang von eArztbriefen wurden daher seit 1. Juli nicht mehr vergütet.Vor diesem Hintergrund strengte die KBV ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen das BMG beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) an. Im Erörterungstermin wurde jetzt mitgeteilt, dass die Regelung gar nicht aufgehoben wurde, sondern bis heute weiterhin gilt.

Daher hat die KBV ihren Antrag zurückgezogen. Man gehe davon aus, dass die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte die im Bundesmantelvertrag enthaltenen Pauschalen weiterhin abrechnen könnten, auch für bereits zurückliegende Zeiträume nach dem 1. Juli. Dies gelte so lange, bis der GKV-Spitzenverband und die KBV eine andere Regelung getroffen hätten. Das Gericht hatte beide Parteien aufgefordert, umgehend über die Höhe der eArztbrief-Übermittlungspauschale zu verhandeln.

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