„Das müssen wir sehr präzise aussteuern“

Genuss-Cannabis: Kein Einheitspreis, Apotheken nur Plan B

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Berlin -

Bei der geplanten Cannabis-Legalisierung geht es laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach um „strenge Regulierung“. Denn Ziel ist es nicht, den Konsum zu steigern, sondern in geordnete Bahnen zu lenken. Der Teufel steckt im Detail – auch was die Abgabe angeht.

Die Pläne, die er gemeinsam mit Experten sowie dem halben Kabinett ausgearbeitet habe, sieht Lauterbach als „Pionierarbeit für die Drogenpolitik in Europa“. Man habe ein „wirklich gutes Eckpunktepapier“ vorgelegt und eine „schlüssige Philosophie“. Ziel sei es, den Bereich umfassend zu regulieren – vom Anbau über den Vertrieb bis hin zum Besitz. Nur innerhalb enger Leitplanken sei eine Legalisierung möglich, ohne den Gesundheitsschutz zu gefährden.

Doch Lauterbach räumt selbst ein, dass es eine Gratwanderung ist. Ein Beispiel ist die Abgabe, für die es Höchstmengen geben soll. Was passiert aber, wenn der Kunde nach erfolgreichem Kauf die Apotheke verlässt, um sich kurz darauf im selben oder in einem anderen Geschäft die nächste Dosis abzuholen? „Wir müssen aufpassen, dass es kein Austricksen gibt. Das darf sich nicht lohnen.“

Kein Einheitspreis

Also ein einheitlicher Abgabepreis? „Es ist kein Einheitsprodukt, deshalb gibt es auch keinen Einheitspreis.“ Allerdings soll es einen „Soft Spot“ geben, also einen Korridor, in dem sich die Preise bewegen sollen. Denn: „Der Preis darf einerseits nicht zu hoch sein, wenn wir den Schwarzmarkt austrocknen wollen. Er darf aber auch nicht zu niedrig sein, damit wir nicht Zulieferer für den Schwarzmarkt werden. Das müssen wir sehr präzise aussteuern.“

Damit in Zusammenhang steht auch eine mögliche Cannabissteuer: Darüber werde noch verhandelt, er könne sich so etwas zur Finanzierung von Aufklärungsmaßnahmen sehr gut vorstellen. „Es darf aber nicht so teuer werden, dass wir im Vergleich zum Schwarzmarkt nicht konkurrenzfähig sind.“

So ähnlich sei es mit dem Drogentourismus. Er glaube zwar nicht, dass es zu diesem Phänomen kommen werde. Denn in vielen Ländern gebe es einen blühenden Schwarzmarkt, sodass es eigentlich keinen Grund gebe, sich Ware aus Deutschland zu beschaffen. Sollte Deutschland aber doch so viel interessanter werden, müsse man flexibel reagieren und etwa den Wohnort zur Voraussetzung für Besitz und Konsum machen.

Apotheken nur Plan B

Ob das Thema aber für die Apotheken relevant wird, ist noch gar nicht sicher: Apotheken seien nur eine Option für den Fall, dass sich ansonsten zu wenig Lizenznehmer fänden, so Lauterbach: „Wenn es genügend zertifizierte Geschäfte gibt, könnte die Unterstützung der Apotheken unter Umständen gar nicht notwendig werden.“ Die Frage stelle sich aber jetzt noch nicht: „Das werden wir dann prüfen, wenn es so weit ist.“

Und wann wird das sein? Weil derzeit Völkerrechts- und EU-Verträge gegen die Legalisierung stehen, hat Lauterbach das Eckpunktepapier heute nach Brüssel geschickt. Er will noch vor Formulierung des Gesetzestextes eine Freigabe für sein Vorhaben. „Wir glauben an eine Interpretationslösung: Aus unserer Sicht lassen sich die Ziele der Gesetze mit unseren Plänen besser erreichen als durch ein komplettes Verbot.“ Davon wolle man nun die EU-Kommission überzeugen: „Wir sind komplett mit offenem Visier unterwegs.“

Nur wenn Brüssel grünes Licht gibt, werde man das Vorhaben weiter verfolgen. Eine Hängepartie wie bei der Maut wolle man unbedingt vermeiden. „Bei einer Absage wäre der Plan – auf dieser Grundlage jedenfalls – Geschichte.“ Über einen Plan B mache er sich derzeit aber keinerlei Gedanken.

Lauterbach geht davon aus, dass die Antwort zeitnah kommt und dass man dann im ersten Quartal an einem Gesetzentwurf arbeiten könne. Dass man schon im Sommer legal Cannabis konsumieren könne, glaube er aber nicht. „Die Materie ist ausgesprochen komplex, das Gesetz wird keine Kleinigkeit.“ Er gehe eher davon aus, dass es 2024 in Kraft treten könne.

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