Präimplantationsdiagnostik

Ethikkommission soll nach Stuttgart kommen

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Stuttgart -

Eine länderübergreifende Ethikkommission mit Sitz in Stuttgart soll künftig entscheiden, in welchen Fällen durch künstliche Befruchtung gezeugte Embryonen auf Erbschäden untersucht werden dürfen. Baden-Württembergs Gesundheitsministerin Katrin Altpeter (SPD) habe eine entsprechende Kabinettsvorlage erarbeitet, die an diesem Dienstag von der grün-roten Landesregierung abgesegnet werden soll, berichten „Badische Zeitung“ und „Südwest Presse“.

Die Kommission solle bei der Landesärztekammer in Stuttgart angesiedelt werden. Zuständig ist sie demnach für Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen, Sachsen und das Saarland.

Seit Februar ist es zulässig, dass Embryonen, die durch künstliche Befruchtung gezeugt wurden, vor der Einpflanzung unter bestimmten Bedingungen auf Erbkrankheiten untersucht werden. Paare dürfen zu der Methode greifen, wenn ihre Gen-Anlagen eine Tot- oder Fehlgeburt oder schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich machen. Embryonen mit Schäden sollen der Mutter nicht eingepflanzt werden.

Laut Verordnung des Bundes darf die Präimplantationsdiagnostik (PID) nur in speziellen Zentren vorgenommen werden. Zuvor muss aber noch eine Ethikkommission dem Antrag der Frau zustimmen. Die Verordnung erlaubt, dass Länder bei der Umsetzung zusammenarbeiten. Die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Brandenburg und Hamburg haben bereits eine gemeinsame Kommission eingesetzt.

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