Lieferengpässe

Generikakonzerne wollen nicht haften

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Berlin -

Skontostreitigkeiten mit Großhändlern sind für Generikahersteller eigentlich kein Thema. Denn im Konditionenpoker fehlt ihnen die Überzeugungskraft des Alleinanbieters. Trotzdem hat sich der Branchenverband Pro Generika bei der Anhörung zur AMG-Novelle zur vorgesehenen Anordnungsbefugnis der Aufsichtsbehörden zu Wort gemeldet: Weil die Firmen selbst bei Zulieferern einkaufen, wollen sie nicht für deren Ausfälle gerade stehen müssen.

 

Pro Generika fürchtet, dass die Behörden am Ende bei den Firmen vor der Tür stehen – auch wenn diese Knappheiten im Herstellungsverfahren gar nicht zu verantworten hätten: So könne es zu Engpässen kommen, weil „im Rahmen der – nicht nur in allen anderen Industriezweigen, sondern auch in der pharmazeutischen Industrie gängigen – globalen Verflechtung Zulieferer ausfallen“, schreibt Pro Generika. Die Ursachen könnten sicherheits- oder handelspolitischer Natur sein oder einfach Produktionsprobleme.

„In diesen Fallkonstellationen wäre ein Unternehmer nach dem Wortlaut der vorgesehenen Neuregelungen zukünftig trotzdem zur Lieferung im Rahmen einer verschuldensunabhängigen Haftung verpflichtet“, moniert der Verband – umso mehr, da sich aus seiner Sicht ein Versorgungsnotstand beim gleichzeitigen Ausfall mehrerer Anbieter erst recht keinem Einzelunternehmen in die Schuhe schiebt lässt.

Auch für die Beseitigung eines Produktionsproblems unter „erheblichem und unverhältnismäßigem Einsatz von Mitteln“ fühlt sich die Generikabranche nicht zuständig: „Eine entsprechende nahezu grenzenlose wirtschaftliche Verantwortung der pharmazeutischen Industrie und der einzelnen in Anspruch genommenen pharmazeutischen Unternehmer für jedwede Versorgungsengpässe ist daher nicht verhältnismäßig.“

 

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