Rabattverträge

Generika-Hersteller streiten

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Der AOK-Rabattvertragspartner Dexcel Pharma hat gegen Branchenprimus Hexal ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Nach eigenen Angaben will der Generikahersteller „Verluste durch unlauteren Wettbewerb“ nicht hinnehmen. Hexal hatte Apotheker aufgefordert, bestimmte Arzneimittel nicht durch Rabattpräparate zu ersetzen. Das Landesgericht Köln gab dem Antrag von Dexcel statt und erließ eine einstweilige Verfügung gegen Hexal (Az. 31 O 540/07).

Hintergrund ist die so genannte Aut-idem-Liste des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die therapeutisch vergleichbare Arzneimittel nach Paragraph 129, Absatz 1a, Sozialgesetzbuch V enthält. Wirkstoffe oder Darreichungsformen von rund 20 Arzneimitteln des AOK-Rabattvertrags sind in der Aufstellung nicht enthalten - und damit nach Auffassung von Hexal nicht durch Vertragsarzneimittel zu substituieren. Neben Hexal haben auch Ratiopharm und Stada, die ebenfalls keine AOK-Rabattpartner sind, versucht, diese Lücke zu nutzen, und ähnliche Faxe an Apotheken verschickt.

Im Laufe der Diskussion hatte bereits der Bundesverband Deutscher Apotheker e.V. (BVDA) seine Mitglieder darüber informiert, dass dieses Vorgehen nicht dem geltenden Recht entspreche und sich mit dem Anliegen an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gewandt. Das BMG bestätigte, dass rabattgünstige Arzneimittel uneingeschränkt - und ungeachtet der G-BA-Liste - Vorrang bei der Abgabe haben. Einziges Ausschlusskriterium von der Substitution sei das entsprechende Kreuz im Aut-idem-Kästchen des Rezeptes durch den verordnenden Arzt. Letztlich haftet der Apotheker nach dem Ende der Friedenspflicht mit der AOK Ende September bei falscher Arzneimittelabgabe.

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