Cannabis-Teillegalisierung

Genehmigungsverfahren für Cannabis-Anbau ziehen sich Lilith Teusch, 26.10.2024 10:35 Uhr

Bürokratische Hürden: Von den fünf im Saarland eingereichten Anträgen wurde noch keiner genehmigt. Foto: Haramis Kalfar-adobestock.com
Saarbrücken - 

Seit dem 1. Juli können Vereine in Deutschland Anträge für den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis stellen – doch die Genehmigungsverfahren laufen in vielen Bundesländern nur schleppend. Im Saarland wurde noch keiner von fünf Anträgen bewilligt, in Rheinland-Pfalz erhielten erst drei von 28 Anträgen grünes Licht.

Im Saarland sind bislang fünf Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis gestellt worden. Bislang seien Anträge weder genehmigt noch abgelehnt worden, teilte das zuständige Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Rheinland-Pfalz: Erste Genehmigungen erteilt

Im Nachbarland Rheinland-Pfalz sind von 28 Anträgen bisher drei genehmigt worden, unter anderem in Trier. Auch dort sei bislang keiner abgelehnt worden. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung in Mainz auf eine Landtagsanfrage des CDU-Abgeordneten Christoph Gensch hervor.

Vereine können seit dem 1. Juli Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen stellen. Bundesweit gilt seit dem 1. April eine Teillegalisierung von Cannabis. Seitdem dürfen Volljährige in begrenzter Menge Cannabis konsumieren und zu Hause für den Eigenbedarf anbauen. Sogenannte Cannabis Social Clubs, auch Anbauvereinigungen genannt, dürfen maximal 500 Mitglieder haben.