Gentests

Gendiagnostikgesetz in Kraft

, Uhr

An diesem Montag treten strengere Regeln für Gentests in Kraft. Ziel des Gendiagnostikgesetzes sei es, mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundene Gefahren zu verhindern, so das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Gleichzeitig sollen die Chancen genetischer Untersuchungen gewahrt werden.

Solche Untersuchungen sind fortan grundsätzlich freiwillig. Ein Missbrauch der brisanten Daten etwa durch Versicherungen oder Arbeitgeber soll mit dem Gesetz verhindert werden. Arbeitgeber und Versicherungen dürfen von Bewerbern und Kunden grundsätzlich keine Gentests verlangen. Ausnahmen gelten nur für Versicherungssummen ab 300.000 Euro.

Vor jedem Gentest ist künftig eine Beratung verpflichtend. Im Gesetz ist ein Recht auf Wissen wie auf Nichtwissen festgeschrieben. Betroffene müssen Gentests rechtswirksam zugestimmt haben. Babys dürfen vor der Geburt aus medizinischen Gründen getestet werden - aber nicht auf Geschlecht und mögliche Eigenschaften. Verboten werden diese Untersuchungen auf Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen können.

Um die letzten Details war zwischen Union und SPD monatelang gerungen worden. Bereits vor Jahren hatte die Enquête-Kommission „Recht und Ethik in der modernen Medizin“ ein solches Gesetz empfohlen. Rund 300.000 Tests werden pro Jahr durchgeführt.

Wie dauerhaft die Regelungen angesichts der sich weiter entwickelnden Medizinforschung sind, kann niemand sagen. Eine beim Robert-Koch-Institut (RKI) angesiedelte Gendiagnostik-Kommission soll deshalb künftig kontinuierlich neue Methoden und Erkenntnisse beobachten und bewerten. Das Gremium war am 30. November 2009 gegründet worden.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
Schwarzmarkt bleibt attraktiv
Chaos bei Cannabis-Clubs
Podcast NUR MAL SO ZUM WISSEN
Protest darf alles. Oder?

APOTHEKE ADHOC Debatte