Randnotiz

„... oder fragen Sie in Ihrer Apotheke“

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Berlin -

Trotz Verschiebung der Veröffentlichung des Referentenentwurfs hat sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) selbst untertroffen: Statt neuer Ideen wurden lediglich die Eckpunkte in Gesetzestext „übersetzt“. Neue Maßnahmen sind nicht in Aussicht – mit einer Ausnahme. Und die wird auch noch zum Bumerang.

Die Apotheken werden weiterhin allein gelassen, die Engpass-Prämie in Höhe von 50 Cent ist maximal symbolisch. Die „gelockerten“ Abgaberegelungen werden zwar verstetigt, allerdings nur für Arzneimittel, für die laut Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) auch tatsächlich eine kritische Versorgungslage besteht. Auch die Hersteller zeigen sich sichtlich enttäuscht über die veröffentlichten Pläne, denn sie betreffen nur ausgewählte Arzneimittelgruppen. Inflationsausgleich oder neue Vorgaben für Rabattverträge? Fehlanzeige.

Stattdessen wird das Gesetz genutzt, um im Heilmittelwerbegesetz (HWG) den zwingend anzugebenden Warnhinweis zu aktualisieren. Über die Formulierung „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ war im Vorfeld viel diskutiert worden. „Ich wäre sehr dafür, wenn Ärztinnen ausdrücklich genannt würden. Es entspricht der Realität der Versorgung“, sagte der SPD-Politiker damals der Bild-Zeitung.

So berechtigt Gleichberechtigung in der Sprache ist: Mit Lieferengpässen hat das nichts zu tun. Und auch wenn es nicht unüblich ist, aktuelle Vorhaben in laufenden Gesetzesvorhaben unterzubringen – die Umstände sind denkbar ungünstig: Zwei Monate musste die Branche auf den Entwurf warten, nur um festzustellen, dass dem Ministerium so überhaupt nichts Neues eingefallen ist. Statt einem großen Wurf gibt es Flickschusterei und Kleckerbeträge. Nur das mit dem Gendern – man mag dazu stehen wie man will – hat es eben noch in den Entwurf geschafft.

Aus Sicht der Apothekenteams ist Lauterbach und seinem Ministerium dabei aber auch noch ein gravierender Fauxpas unterlaufen. Denn statt zu gendern, wird anonymisiert. In Zukunft sollen „Arzt oder Apotheker“ tatsächlich ersetzt werden, dann heißt es: „Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke!“ Die Apothekerin hat es nicht in den Beipackzettel geschafft.

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