G-BA

Lex Hecken

, Uhr
Berlin -

Geltendes Recht ist bei Josef Hecken so eine Sache. Aktuell strickt die Koalition eine Regelung, nach der er als Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) länger im Amt bleiben könnte als ursprünglich vorgesehen: Bislang ist die Amtszeit der unparteiischen Ausschussmitglieder auf sechs Jahre begrenzt und eine Wiederwahl nicht möglich. Diese Einschränkung soll im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) gestrichen werden.

Durch die Änderung soll die Möglichkeit einer personellen Kontinuität geschaffen werden. Aus Sicht von Union und SPD kollidiert die derzeitige Regelung „mit dem Ziel einer effektiven und kontinuierlichen Aufgabenwahrnehmung“, besonders mit Blick auf die Vielzahl der dem G-BA übertragenen „bisherigen und neuen Aufgaben mit ambitionierten Fristsetzungen“.

Der G-BA hat in den vergangenen Jahren zahlreiche neue Aufgaben bekommen: Er prüft, welche Wirkstoffe auf die Aut-idem-Liste kommen, gründete 2014 das „Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen“ (IQTiG), ist an der Verteilung der Fördergelder des Innovationsfonds beteiligt und seit 2011 für die frühe Nutzenbewertung verantwortlich. Außerdem entscheidet er nach wie vor darüber, welche Arzneimittel und Medizinprodukte zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden dürfen.

Insgesamt wird in Zukunft aber nicht nur der G-BA, sondern auch Hecken an Einfluss gewinnen. Denn die Verantwortung für die vielen Aufgaben trägt der G-BA-Vorsitzende. Im Sozialgesetzbuch (SGB V) soll künftig auch verankert sein, dass er die Einhaltung der gesetzlichen Fristen sicherstellt. Dabei soll er eine „zeitliche Steuerungsverantwortung“ wahrnehmen – Verfahren also priorisieren oder zurückstellen können, wie es in der Begründung heißt.

Trotz der großen Macht, die der G-BA hat, ist es offenbar schwierig, geeignete Personen für die Funktionen der Unparteiischen zu gewinnen. Denn sie dürfen ein Jahr vor Amtsantritt nicht bei den im G-BA vertretenen Organisationen, deren Mitgliedern oder Verbänden von Mitgliedern beziehungsweise selbst als Arzt tätig gewesen sein.

Diese Karenzzeit macht die Personalsuche aus Sicht der Großen Koalition „zunehmend schwierig“. Daher soll der Vorsitz künftig nicht mehr befristet sein; die Regelung war erst zum Antritt Heckens eingeführt worden. Außerdem sollen die Vorschläge für die Berufung der unparteiischen Mitglieder künftig ein Jahr vorher statt wie bisher sechs Monate vorher unterbreitet werden. Damit hätten neue Kandidaten die Möglichkeit, ihre aktuelle Funktion rechtzeitig aufzugeben und die Karenzzeit zu erfüllen.

Hecken steht seit 1. Juli 2012 an der Spitze des G-BA. Sein Vorgänger war Dr. Rainer Hess, der den G-BA seit der Gründung acht Jahre lang geleitet hatte. Bei den Apothekern war Hecken vor allem als ehemaliger saarländischer Gesundheitsminister bekannt, der DocMorris den Betrieb einer Apotheke erlaubte. Zwischendurch war er Chef des Bundesversicherungsamt (BVA) und Staatssekretär in Bundesarbeits- und -familienministerium.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Kein Vermittlungsausschuss
Bundesrat beschließt Klinikreform
Neues Gebäude für Antikörper-Wirkstoff-Konjugate
Söder: Spatenstich bei Daiichi Sankyo
Mehr aus Ressort
Podcast NUR MAL SO ZUM WISSEN
Apotheken in der Warteschleife

APOTHEKE ADHOC Debatte