Apotheker werden zu Aut-idem-Liste befragt Alexander Müller, 07.05.2014 18:23 Uhr
Die Große Koalition hat die Erstellung der sogenannten Aut-idem Liste in den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verlagert. Weil die ABDA in diesem Gremium nicht vertreten ist, fürchten die Apotheker um ihre Mitsprache. Doch der CDU-Gesundheitsexperte Michael Hennrich versicherte den Apothekern beim DAV-Wirtschaftsforum, dass sie gehört werden. Mit der Liste sollen kritische Wirkstoffe von der Substitution in der Apotheke ausgeschlossen werden.
Nachdem die direkten Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband gescheitert waren, hatte die Politik reagiert: Im Koalitionsvertrag vereinbarten Union und SPD, der Selbstverwaltung die Liste zu entziehen. Die Kassen begrüßten diesen Schritt, die ABDA wehrte sich erfolglos dagegen.
Weil die Politik sich schon während der Verhandlungen immer wieder eingeschaltet hatte, war man in Berlin von dem Ergebnis enttäuscht: „Es ist ärgerlich, dass die Selbstverwaltung hier gescheitert ist. Konkret: In diesem Punkt haben die Krankenkassen versagt“, so Hennrich. Bei der Anhörung im Bundestag hätten die Vertreter des GKV-Spitzenverbandes mit ihren Ausführungen alle Beteiligten wütend gemacht, sagte der CDU-Politiker.
Dem pflichtet die Arzneimittelexpertin der Linken, Katrin Vogler, bei: Die Kassen hätten offensichtlich gemauert, weil ihnen jeder Monat ohne Substitutionsausschlussliste Einsparungen bringe. Dass darunter letztlich die betroffenen Patienten litten, habe alle geärgert und sei frustrierend.
DAV-Chef Fritz Becker hatte nach dem Verweis in den G-BA eine Mitsprache der Apotheker eingefordert. Bei der Erstellung der Aut-idem-Liste sei ihr pharmazeutischer Sachverstand unerlässlich, bekräftigte er heute noch einmal. Hennrich versicherte, er werde sich nachdrücklich dafür einsetzen, dass die Apotheker gehört würden.
Immerhin wurde der DAV vom G-BA schon zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert. Die Apotheker sind vorbereitet: Sie hatten schon zu den Verhandlungen mit den Krankenkassen eine Liste mit 20 Wirkstoffen mitgebracht, die aus ihrer Sicht nicht mehr ausgetauscht werden dürften.
Im Schiedsverfahren hatten sich Kassen und Apotheker dann zunächst auf zwei Wirkstoffe verständigt: Phenytoin und Ciclosporin. Zur Erweiterung der Liste wurden fünf Kriterien vereinbart, anhand derer ein Dutzend weiterer Wirkstoffe geprüft werden sollte.
Doch die berufenen Gutachter, Professor Dr. Bernd Mühlbauer und Professor Dr. Ulrich Jaehde, kamen nicht mehr zum Zuge. Als der Gesetzgeber aktiv wurde, setzte der unabhängige Vorsitzende der Schiedsstelle, Dr. Rainer Hess, das Verfahren aus. Nun bleibt abzuwarten, ob die fünf Kriterien beim G-BA Anwendung finden.