Geheimpreise: Importeure stellen Lauterbach Patrick Hollstein, 11.06.2024 17:47 Uhr
Die Parallelimporteure kritisieren die mit dem Medizinforschungsgesetz (MedForschG) geplante Geheimhaltung von Erstattungsbeträgen für patentgeschützte Arzneimittel und die mit ihr einhergehende Intransparenz. Dies treibe die Kosten und sei ein weiteres Bürokratiemonster zu Lasten der Versicherten. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wird mit eigenen Aussagen aus dem Jahr 2017 überführt.
Geheime Preisabsprachen behinderten schon im Grundsatz den Wettbewerb, führten zu steigenden Preisen und letztlich zu Beitragserhöhungen, die wiederum Arbeitnehmer und Arbeitgeber unnötig belasteten, ohne eine Verbesserung der Versorgung zu erreichen, so der Verband Arzneimittel-Importeure (DAI).
Zwar sollen laut Kabinettsentwurf auch die Importeure den Erstattungsbetrag mitgeteilt bekommen, um so weiterhin kalkulieren zu können. Arzneimittel mit vertraulichem Preis sollen aber von der Importabgabeverpflichtung ausgenommen werden. Damit würde laut DAI ein Einsparvolumen von rund 5 Milliarden Euro jährlich bedroht.
Ärztinnen und Ärzte sowie die Apotheken sollen die wichtige Preisinformation nicht bekommen; somit können sie laut DAI „ihre bekannt funktionierenden Verpflichtungen zu einer möglichst wirtschaftlichen Verordnung und Abgabe faktisch nicht mehr erfüllen“.
„Ein teurer Irrweg! Alle gesetzlichen Krankenkassen bis hin zu deren Spitzenverband, die Verbände der Heilberufe, Patientenschützer und nicht zuletzt der Bundesrat haben in einmütiger Klarheit die unsinnige Regelung kritisiert und sehen enorme Mehrkosten in zweistelliger Milliardenhöhe“, so der DAI. Schätzungen lägen bei mehr als 30 Milliarden Euro, die an anderer Stelle weggenommen werden müssten oder aber über höhere Versichertenbeiträge zu bezahlen wären.
Laut DAI dient die spöttisch als „Lex Lilly“ bezeichnete Sonderregelung lediglich den Interessen einiger international agierender Pharmakonzerne, werde dem Bürger jedoch als Standort- und Forschungsförderung verkauft. „Die Rechnung dafür darf aber nicht der Gesetzlichen Krankenversicherung über intransparente und in der Folge unnötig höhere Preise bei Arzneimitteln serviert werden.“
Die Bundesregierung nehme nicht nur billigend in Kauf, dass Preise im Ausland künstlich hoch blieben; über die Rückkopplung der Referenzierung könnten vielmehr auch die Preise in Deutschland ungerechtfertigt höher ausfallen.
Der DAI appelliert daher an die Abgeordneten, diesen „bürokratischen und nachhaltig teuren Unsinn“ zu stoppen. Und sie erinnern auch Lauterbach an seine eigenen Worte aus dem Jahr 2017, als er intransparenten Preisen noch eine Absage erteilte:
„Wir leben in einer Zeit, wo wir mehr Transparenz in unserem Gesundheitssystem benötigen und wo sowohl die Ärzte als auch die Patienten ein Recht darauf haben, die Preise der verordneten Arzneimittel zu kennen, sonst kann keine wirtschaftlich vernünftige Verordnung getroffen werden und sonst kann der Patient ein Medikament nicht wertschätzen. [...] Daher ist diese Transparenz ein zeitgemäßes und sinnvolles Instrument, um im AMNOG-Verfahren überhaupt zu guten, gerechten und angemessenen Preisen zu kommen. Das ist eine Verstärkung dieses Verfahrens. Wir haben klipp und klar gesagt: Geheimpreise gehören dort nicht hinein.“