Der Bundesrat hat sich bei der ersten Lesung des Medizinforschungsgesetzes (MedForschG) gegen vertrauliche Arzneimittelpreise ausgesprochen. Dabei geht es auch um ein mögliches Chaos in den Apotheken. Die Kassen applaudieren.
Die Einführung einer Geheimhaltungsmöglichkeit für den verhandelten Erstattungsbetrag führe zu „großer Intransparenz für heutzutage erforderliche gesundheitsökonomische Betrachtungen“, heißt es in der Empfehlung des Gesundheitsausschusses, die vom Plenum angenommen wurde. Dem hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand stehe ein fraglicher Nutzen entgegen.
Zudem seien die Verfahren zum Ausgleich der Differenz zwischen dem Erstattungsbetrag und dem tatsächlich gezahlten Abgabepreis unklar. Dies gelte umso mehr, als auch die zu viel entrichteten Zuschläge nach der Arzneimittelpreisverordnung für die Rezepturherstellung in Apotheken und Krankenhausapotheken oder durch Herstellbetriebe und Großhändler, die umfüllen, abpacken, auseinzeln, korrigiert werden müssten. Auch gehe es um die dann zu viel entrichtete Umsatzsteuer.
„Es fehlt eine Festlegung, dass gegenüber den Länderüberwachungsbehörden eine Auskunftspflicht über vertrauliche Erstattungsbeträge bestände, sofern im Rahmen der Überwachungstätigkeit geboten.“ Laut Bundesrat bestehe selbst dann kein Widerspruch, wenn die in anderen europäischen Ländern tatsächlichen Abgabepreise für die vertraulichen Preisverhandlungen übermittelt würden, selbst wenn zukünftig der Erstattungsbetrag für Arzneimittel in Deutschland nicht mehr in allgemein verwendeten Verzeichnissen öffentlich zugänglich wäre.
Um Exporte zu verhindern, brauche es eine andere Lösung: „Eine Orientierung an den europäischen Auslandspreisen ist weiterhin wünschenswert, insbesondere um Lieferengpässe in einzelnen Ländern zu verringern, die durch kostenbedingt grenzüberschreitende Warenströme entstehen.“
Applaus kam prompt von den Kassen: Stefanie Stoff-Ahnis vom GKV-Spitzenverband begrüßte, dass die Länder die Möglichkeit für Pharmaunternehmen ablehnten, Geheimpreise für Arzneimittel zu vereinbaren. „Geheimpreise hebeln das Gebot der Wirtschaftlichkeit aus. Wenn den Ärztinnen und Ärzten die Preistransparenz genommen wird, dann können sie nicht mehr wirtschaftlich verordnen. Wenn sich Geheimpreise durchsetzen, werden sie die ohnehin steigenden Ausgaben für Arzneimittel deutlich um viele Milliarden Euro zusätzlich in die Höhe treiben. Geheimpreise bedeuten erhebliche Mehrkosten für die Beitragszahlenden, ohne dass sie die Versorgung besser machen. Dieses Geschenk an die Pharmaindustrie zur Gewinnsteigerung darf nicht überreicht werden.“
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