Großhandelshonorar

Gehe verbucht Lobbyerfolg für sich APOTHEKE ADHOC, 18.09.2019 12:35 Uhr

Prüfauftrag: Gehe-Chef Peter Scheiner beansprucht den Lobbyerfolg beim Bundesrat für sich. Foto: vor-ort-foto.de
Berlin - 

Am kommenden Freitag berät der Bundesrat im ersten Durchgang über das Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) und zwei dazugehörige Verordnungen. Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer hat dazu als Empfehlung einen Prüfauftrag für das Großhandelshonorar vorgeschlagen. Jetzt greift Gehe das Thema auf und fordert die Länder auf, die Beschlussempfehlung zur Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung anzunehmen. Mehr noch: Gehe beansprucht den Lobbyerfolg für sich. Man habe 30 Politikergespräche geführt. Das kann man als Spitze gegen den Großhandelsverband Phagro verstehen.    

Die Gesundheitsminister fordern die beiden zuständigen Bundesministerien auf zu prüfen, ob die Vergütung des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels noch ausreichend ist, um dauerhaft die bedarfsgerechte und kontinuierliche Belieferung der deutschen Apotheken gewährleisten zu können. Gehe begrüßt den Vorstoß des Gesundheitsausschusses: „Auf Grund gestiegener Kosten bei gleichzeitigem Margenverfall im vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel ist eine Anpassung der derzeitigen Vergütung unerlässlich, um die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland auch zukünftig sicherzustellen“, so Gehe-Geschäftsführer Dr. Peter Schreiner.

„Wir unterstützen daher die Forderung des Gesundheitssauschusses des Bundesrates in Richtung Bundesregierung zu prüfen, ob das Honorar des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels noch ausreichend ist. Wie der aktuelle Vorstoß der Gesundheitsminister der Länder zeigt, konnten wir in den vergangenen zwölf Monaten Landes- und Bundespolitiker in rund 30 persönlichen Gesprächen von der Bedeutung der Gehe als vollversorgenden pharmazeutischen Großhändler für die sichere und flächendeckende Arzneimitteldistribution überzeugen und bezüglich der Fehlentwicklungen bei der Vergütung sensibilisieren“, so Schreiner weiter.

Die letzte Anpassung der Großhandelsvergütung liege nunmehr acht Jahre zurück, heißt es in der Gehe-Mitteilung. 2011 sei das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) verabschiedet worden, das vom Großhandel Einsparungen in Höhe von 200 Millionen Euro jährlich bedeutete. Insbesondere durch die Zunahme hochpreisiger Arzneimittel sinke seither die Spanne für die Vollversorger. Gleichzeitig seien die Kosten im pharmazeutischen Großhandel stark gestiegen. Grund dafür sind laut Gehe vor allem die gestiegenen gesetzlichen Anforderungen. Hier zählen die EU-Leitlinien zur guten Vertriebspraxis (GDP) und die EU-Fälschungsschutzrichtlinie (FMD). Hinzu kommt die stetige Zunahme von handlungsintensiven Arzneimitteln wie Kühlartikel und Betäubungsmittel. „Um den öffentlichen Versorgungsauftrag – die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland – auch weiterhin sicherstellen zu können, ist es daher erforderlich, die Großhandelsvergütung zu verbessern“, so Gehe.

„Der Bundesrat bittet, das nach § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Arzneimittelgesetz (AMG) zuständige Bundesministerium zu prüfen, ob die Vergütung des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels noch ausreichend ist, um dauerhaft die bedarfsgerechte und kontinuierliche Belieferung der deutschen Apotheken gewährleisten zu können“, heißt es in der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses der Länder für die Bundesratssitzung am 20. September. Zuständig für die Arzneimittelpreisverordnung ist das Bundeswirtschaftsministerium, dass die AMPreisV „im Einvernehmen“ mit dem Bundesgesundheitsministerium regelt.

Während die Vergütung der Apotheken mit den Gesetzes- und Verordnungsänderungen zur Sicherung der Vor-Ort Apotheken erhöht werden sollten, würden die Einsparungen durch das AMNOG bei den Großhandlungen nicht kompensiert. Die Gesundheitsminister der Länder bitten daher das BMWi zu prüfen, „ob die Großhandelsvergütung an die steigenden Kosten anzupassen ist, um den öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrag, die bedarfsgerechte flächendeckende Versorgung der Apotheken mit Arzneimitteln, auch weiterhin sicherstellen zu können“.

Nicht eingegangen ist der Gesundheitsausschuss des Bundesrates aber auf ein anderes dringendes Anliegen des Phagro: Der Großhandelsverband fürchtet, dass mit dem Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) die Preisbindung auf Großhandelsebene fällt. Nicht nur Versandapotheken könnten dann aus dem Ausland günstiger liefern, sondern auch Großhändler, die sich auf lukrative Präparate spezialisieren. In der Branche droht man bereits mit Abwanderung. Mit dem VOASG soll § 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz (AMG) gestrichen werden. Dort heißt es bislang: „Die Arzneimittelpreisverordnung [...] gilt auch für Arzneimittel, die [...] in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden.“ Obwohl konkret nur der Versand an Endverbraucher angesprochen ist, sieht man beim Phagro die „juristische Fernwirkung“: Warum sollte die Preisbindung auf der Großhandelsebene Bestand haben, wenn sie bei den Apotheken gestrichen wird?