Einen Tag bevor der Wirtschaftsausschuss im Bundestag sich mit dem umstrittenen 2hm-Gutachten auseinandersetzt, redet Gehe der Politik noch einmal ins Gewissen. Der Stuttgarter Großhändler verweist erneut auf die Forderungen seines Whitepapers. Die Umsetzung der Vorschläge aus dem Gutachten würde für Gehe einen Ertragsverlust von 50 Millionen Euro bedeuten, so Geschäftsführer Dr. Peter Schreiner.
„Es kann nicht sein, dass wir als Großhändler seit Jahren die finanziell Leidtragenden sind, während die Reserven der Krankenkassen mittlerweile den Höchststand von mehr als 21 Milliarden Euro erreicht haben“, beklagt Schreiner. Aus Sicht des Großhändlers geht das 2hm-Gutachten einen Schritt in die richtige Richtung – und einen Schritt in die falsche. So schlägt es in Bezug auf die Großhandelsvergütung vor, den Festzuschlag von heute 70 auf 96 Cent pro Packung zu erhöhen. Damit erntet es bei Gehe Zustimmung. Angesichts der stetig steigenden Kosten des Großhandels unterstützt man in Stuttgart diesen Vorschlag.
Der Argumentation des Gutachtens in Bezug auf die Anpassung des variablen Anteils widerspricht der Stuttgarter Großhändler jedoch ausdrücklich. 2hm schlägt vor, den variablen Zuschlag auf den Abgabepreis des Herstellers von 3,15 auf 0,53 Prozent abzusenken. „Für uns ist unverständlich, warum das Gutachten weder Abschreibungen als Kosten noch Gewinn als Vergütung für unternehmerisches Risiko berücksichtigt“, moniert Schreiner. „Darüber hinaus würde die Absenkung des rabattfähigen variablen Zuschlags auch unmittelbaren Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Apotheken haben.“
Stattdessen solle die Politik die Großhandelsvergütung an die signifikant steigenden Kosten und sinkenden Margen anpassen, „um die bedarfsgerechte flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln auch weiterhin sicherzustellen.“ Bereits im September hatte Gehe deshalb Alarm geschlagen: Im Vormonat habe die Marge bei Gehe einen „historischen Tiefpunkt“ erreicht, schrieb Cheflobbyistin Manuela-Andrea Pohl in einem Brandbrief an Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Pohl forderte darin neben einer „rechtssicheren Fixierung des Festzuschlags als Reaktion auf das BGH-Urteil vom 5. Oktober 2017“ die Einführung einer jährlichen dynamisierten Anpassung dieses Festzuschlages. „Die Anpassung muss dabei an die Kostenentwicklung des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels bei wirtschaftlicher Betriebsführung angepasst werden“, so Pohl.
In seinem Whitepaper vom August war Gehe genauer auf diese Kostenentwicklung eingegangen: So setze der Großhändler seit 2015 die überarbeitete EU-Leitlinie für die gute Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln (Good Distribution Practice, GDP) sowie die EU-Arzneimittelfälschungsschutzrichtlinie (Falsified Medicines Directive, FMD) zur weiteren Verbesserung der Arzneimittelsicherheit um. Allein die Umsetzung der GDP-Guideline habe bei Gehe seit der Einführung im Jahr 2015 rund 24 Millionen Euro zusätzliche Betriebskosten verursacht. Bei der FMD-Guideline, die ab Februar 2019 greift, würden bereits heute rund 18 Millionen Euro für notwendige Investitionen zu Buche schlagen.
Das 2hm-Gutachten „Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise“ wird am Mittwoch – ein Jahr nach seiner Veröffentlichung – im Ausschuss für Wirtschaft und Energie diskutiert. Gutachterin Iris an der Heiden wird sich in einer nicht öffentlichen Sitzung eine Stunde lang den Fragen der Abgeordneten stellen müssen.
Der Termin geht auf eine Initiative der Grünen zurück: Eigentlich wollten sie das umstrittene Gutachten im Gesundheitsausschuss diskutieren. Dessen Obleute erteilten ihnen allerdings eine Absage. „Es ist schon reichlich absurd, dass das Gutachten zu Apotheken und Arzneimittelversorgung im Gesundheitsausschuss nicht behandelt werden soll. Es wird absurder dadurch, dass wir nun im Dezember in den benachbarten Wirtschaftsausschuss wandern, um dort dann doch darüber zu sprechen“, kritisierte die grüne Gesundheitspolitikerin Kordula Schulz-Asche das Vorgehen.
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