Gefälschte Impfpässe: Staatsanwalt fordert Klärung durch BGH dpa, 20.12.2021 12:21 Uhr
Manche Impfgegner besorgen sich gefälschte Impfnachweise, um sich das Leben einfacher zu machen. Nach jetziger Rechtslage ist die Fälschung von Gesundheitszeugnissen der Urkundenfälschung bei anderen Dokumenten aber nicht gleichgestellt. Ein Staatsanwalt ruft nach dem BGH.
Handelt es sich um eine Urkundenfälschung, wenn in Apotheken ein gefälschtes Impfbuch vorgelegt wird? Diese Frage will die Staatsanwaltschaft Hechingen vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klären lassen. In diesem Zusammenhang hatte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag Anklage erhoben gegen einen 51 Jahre alten Mann aus Rottweil wegen des Verdachts der Urkundenfälschung.
Er war laut Staatsanwaltschaft am 8. November 2021 in eine Apotheke gegangen und hatte ein gelbes Impfbuch mit zwei gefälschten Eintragungen über nicht erfolgte Impfungen gegen Covid-19 vorgelegt. Als ausstellender Arzt war jeweils das Impfzentrum Rottweil mit Signierung eingetragen. Mit dem Impfpass wollte sich der Beschuldigte einen digitalen Impfnachweis besorgen. Der 51-Jährige hat den Sachverhalt eingeräumt.
Große Zahl vergleichbarer Taten
Wegen der besonderen Bedeutung des Falls wurde Anklage beim Landgericht Hechingen erhoben. Denn die Revisionsinstanz sei dann sofort der BGH, sagte Staatsanwalt Ronny Stengel. Die besondere Bedeutung des Falls resultiere insbesondere aus der großen Zahl vergleichbarer Taten. Zuerst hatte die „Südwest Presse“ berichtet.
Zuletzt hatte das Landgericht Osnabrück mit Beschluss vom 26. Oktober festgestellt, das Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke zur Erlangung eines digitalen Impfzertifikats sei nach der derzeitigen Rechtslage kein strafbares Handeln. Es sei von einer „Strafbarkeitslücke“ auszugehen. Laut einer Umfrage des ARD-Magazins „Report Mainz“, die Anfang November veröffentlicht wurde, haben deutsche Polizeibehörden im Zusammenhang mit gefälschten Impfnachweisen fast 2000 Fälle bearbeitet. Angesichts der Fälle von gefälschten Impfpässen und Testzertifikaten hatten die Justizminister der Länder auf eine rasche Verschärfung des Strafrechts für solche Taten gefordert. Die Fälschung von Gesundheitszeugnissen sollte nach Auffassung der Länderminister der Urkundenfälschung bei anderen Dokumenten gleichgestellt werden, für die härtere Strafen gelten.