Verbändetochter braucht mehr Geld

Gedisa-Revolte in Bayern

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Berlin -

Der Bayerische Apothekerverband (BAV) hat heute zur Gedisa-Sondersitzung geladen. Den Mitgliedern soll eine Sonderumlage für die Verbändetochter schmackhaft gemacht werden. Denn Vorstand und Beirat konnten nicht auf die nächste reguläre Versammlung warten, weil sie in Vorleistung hätten gehen müssen. Doch unter den Apothekerinnen und Apothekern regt sich Widerstand.

In Bayern sollen alle Verbandsmitglieder eine Sonderumlage pro Monat und pro Filiale für die Finanzierung der Gedisa zahlen. „In der heutigen außerordentlichen Mitgliederversammlung soll darüber abgestimmt werden. „Bei der heutigen außerordentlichen Mitgliederversammlung stellen der Vorstand und der Beirat des BAV den Antrag, eine Sonderumlage zur Fortsetzung der Kollektivfinanzierung der Gedisa für die Jahre 2025 und 2026 in Höhe von je 39 Euro netto pro Monat, das heißt insgesamt 468 Euro netto pro Jahr und Betriebsstätte zu erheben“, sagt ein Verbandssprecher.

Apotheker fordert Zahlstopp

Doch nicht alle Mitglieder sind mit diesen Plänen einverstanden. Dr. Stefan Hartmann beantragte, dass die Fortführung der befristeten, reduzierten Sonderumlage abgelehnt werde. „In Bayern sind circa 2900 Apotheken Mitglied im BAV. Der BAV möchte daher eine Sonderumlage von circa 2.714.400 Euro von den Mitgliedern über zwei Jahre erheben. Und das, obwohl uns immer signalisiert wurde, dass eine Verlängerung der bisherigen Anschubfinanzierung nicht verlängert wird“, heißt es in seiner Begründung.

Hartmann hofft auf Rückhalt der restlichen Mitglieder. Der Inhaber von zwei Apotheken in Gilching kritisiert, dass auch Mitglieder, die die Gedisa nicht nutzten, weiterhin eine Sonderumlage leisten sollten und damit die nutzenden Mitglieder subventionierten.

Der BAV betrachtet diese Forderung als Diskursbeitrag und gibt sich gelassen: „Die Ablehnung dieses Antrags ist aus unserer Sicht kein eigener Antrag, sondern Teil des Diskussionsprozesses“, so der Sprecher. „Wir sind zuversichtlich, dass sich die Mitgliederversammlung entscheidet, die Leistungen der Gedisa auch weiterhin durch eine Kollektivfinanzierung allen Verbandsmitgliedern weiterhin zu einem sehr günstigen Preis anbieten zu können.“

BAV-Geschäftsführer erklärt Folgen

BAV-Geschäftsführer Dr. Wolfgang Schneider erklärte Hartmann die Folgen, wenn sich die Mitglieder gegen die vorgeschlagene Finanzierung entscheiden: „Sollte die außerordentliche Mitgliederversammlung gegen den Antrag auf Fortsetzung der Kollektivfinanzierung stimmen, wird der Rahmenvertrag Ende Februar beendet, und ab März müssen die Apotheken selber entscheiden, was sie nutzen und zahlen wollen, zu den dann allerdings deutlich höheren Kosten.“

Ende 2021 war die Gedisa durch die Landesapothekerverbände gegründet worden; nur Westfalen-Lippe beteiligte sich nicht am Gemeinschaftsunternehmen, der Anteil wurde seinerzeit auf die anderen Verbände umgelegt. Ziel war es, ein eigenes Digitalunternehmen aufzubauen, das die Apotheken im Alltag mit digitalen Anwendungen unterstützen sollte.

Beim Hessischen Apothekerverband (HAV) hatte man sich unlängst für eine Weiterfinanzierung entschlossen. In Niedersachsen übernimmt der Verband die Kosten. In Sachsen-Anhalt wird Ende März abgestimmt.

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