Mehr Geld für Verbändetochter

Gedisa: Bayern beschließt Sonderumlage

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Berlin -

Dass ausgerechnet im Sprengel des Vorsitzenden des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Dr. Hans-Peter Hubmann, die weitere Finanzierung der Gedisa gestoppt würde, war nicht zu erwarten. Und so winkte der Bayerische Apothekerverband (BAV) die Sonderumlage durch.

Verbandschef Dr. Hans-Peter Hubmann warb für die Kollektivlösung.Foto: BAV / Thomas Metz

Bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde auf Antrag von Vorstand und Beirat der Sonderumlage zugestimmt, mit großer Mehrheit, wie der BAV mitteilt. Daher werden die Leistungen der Verbändetochter auch weiterhin durch eine Kollektivfinanzierung getragen.

Die Sonderumlage gemäß § 10 Satz der BAV-Satzung beläuft sich für die Jahre 2025 und 2026 auf eine Höhe von je 39 Euro netto pro Monat, also insgesamt 468 Euro netto pro Jahr. Sie wird pro Betriebsstätte erhoben. Angestellte Verbandsmitglieder leisten keine Sonderumlage.

„Ich danke der Mitgliederversammlung für das positive Votum“, so Hubmann. „Damit nehmen wir einen Teil unserer digitalen Zukunft selbst in die Hand. So etwa eine Retax-Schnittstelle, die voraussichtlich Mitte 2025 für alle Mitglieder von zentraler Bedeutung bei der Bearbeitung von Retaxationen durch den BAV sein wird und die im Preis der Kollektivfinanzierung bereits enthalten ist.“

Zuvor hatte Dr. Stefan Hartmann beantragt, dass die Fortführung der befristeten, reduzierten Sonderumlage abgelehnt werde. „In Bayern sind circa 2900 Apotheken Mitglied im BAV. Der BAV möchte daher eine Sonderumlage von circa 2.714.400 Euro von den Mitgliedern über zwei Jahre erheben. Und das, obwohl uns immer signalisiert wurde, dass eine Verlängerung der bisherigen Anschubfinanzierung nicht verlängert wird“, hieß es in seiner Begründung.

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