SPD: Wahlkampf auf dem Rücken von Ärzten APOTHEKE ADHOC, 10.03.2016 14:15 Uhr
Die noch laufenden Verhandlungen zwischen der Bundesärztekammer (BÄK) und den Ärzteverbänden über die Novellierung der Gebührenordnung (GOÄ) werden plötzlich zum Wahlkampfthema. Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk, wirft der SPD vor, die Novellierung der GOÄ für den Stimmenfang zu instrumentalisieren.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Länder auf, die geplante neue GOÄ im Bundesrat zu blockieren. So heißt es in einem beschlossenen Positionspapier vom 8. Januar 2015. Die SPD lehnt den Anstieg der ärztlichen Privathonorare ab und spricht sich für eine „solidarisch finanzierte Bürgerversicherung aus.“
Michalk hierzu: „Der Versuch der SPD, die dringend notwendige Reform der veralteten Gebührenordnung für Ärzte, die Privatpatienten behandeln, zu blockieren, ist durchsichtig: Sie instrumentalisiert die Novelle für die heiße Phase der drei Landtagswahlkämpfe.“
Jeder wisse, dass Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) die Novelle per Rechtsverordnung nur mit Zustimmung der Länder erlassen könne. „Somit betreibt die SPD Wahlkampf auf dem Rücken von Ärzten. Zudem will sie durch die Hintertür die Diskussion über die Einführung einer einheitlichen Bürgerversicherung wiederbeleben.“
Michalk betonte weiterhin, dass eine Aktualisierung der Gebührenordnung dringend notwendig sei, da die letzte Reform gut 20 Jahre her sei: „Mittlerweile sind Ärzte regelmäßig gezwungen, Analogien zu den veralteten Abrechnungsziffern vorzunehmen, um mit der Entwicklung mitzuhalten. Dies ist mit erheblichen Unsicherheiten im Alltag behaftet und führt häufig zu gebührenrechtlichen Streitfällen. Das muss ein Ende haben. Daher machen wir uns im Sinne der Leistungserbringer für die Schaffung einer zeitgemäßen Gebührenordnung stark.“
Allerdings haben sich die Ärzte intern noch nicht auf einen Kompromiss zur GOÄ-Reform verständigt. Haus- und Fachärzte haben unterschiedliche Forderungen. Am 8. März fand dazu ein Schlichtungsgespräch der Ärzteverbände statt. Das Ergebnis soll bei der nächsten BÄK-Vorstandssitzung am 16. und 17. März diskutiert werden. Die BÄK führt für die Ärzte die Verhandlungen mit der Privaten Krankenversicherung (PKV).
Besonders heftiger Streit hatte sich Ende Januar bei einem außerordentlichen Ärztetag am Vorschlag einer gemeinsamen Kommission von Ärzten, PKV, Beihilfe und BMG entzündet, die die Gebührenordnung regelmäßig an moderne Gegebenheiten anpassen soll. Etliche Redner des Ärztetages sahen hier die Eigenständigkeit der Ärzte gefährdet.
Die GOÄ regelt die Abrechnung privatärztlicher Leistungen. Das sind alle medizinischen Leistungen, die außerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden – etwa für PKV-Mitglieder oder für (ausländische) Selbstzahler. In der GOÄ sind die Honorare für diese ärztlichen Leistungen aufgelistet.
Jede Behandlung ist dabei einem Punktwert zugeordnet, aus dem sich das Honorar ergibt. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung kann dieses Honorar bis zum 2,3-Fachen erhöht werden, in besonders schweren Fällen auch bis zum 3,5-Fachen. Dies bedarf dann allerdings der schriftlichen Begründung. Im Gegensatz zu Kassenpatienten ist der Arzt bei Privatpatienten nicht an eine Budgetierung gebunden, er kann also alle Behandlungskosten abrechnen.
Da an der GOÄ seit den 1980er Jahren nur einzelne Bereiche überarbeitet wurden, ist nun eine gründliche Renovierung notwendig. Eine neue Verordnung soll möglichst noch in diesem Jahr – also vor dem Wahljahr 2017 – erlassen werden.